• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neuregelung der Verlustverrechnung bei Körperschaften

15.09.2016

Meldung, Steuerrecht

Neuregelung der Verlustverrechnung bei Körperschaften

Beitrag mit Bild

Unternehmen erhalten durch die Neuregelung einen besseren Zugang zu privatem Beteiligungskapital, das sie für ihr Wachstum brauchen. Das steigert die Attraktivität des Wagniskapitalmarkts Deutschland.

Die Bundesregierung plant, die Rahmenbedingungen für die Kapitalausstattung zu verbessern. Dazu hat das Bundeskabinett den „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ beschlossen.

Künftig soll die steuerliche Verrechnung von Verlusten bei Körperschaften neu ausgerichtet werden. Die Neuregelung wird steuerliche Hemmnisse bei der Kapitalausstattung von Unternehmen beseitigen. Unternehmen, die für ihre Finanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, sollen jetzt nicht genutzte Verluste weiterhin steuerlich berücksichtigen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel fortführen. In dieser Situation befinden sich auch häufig junge Unternehmen. Ihre Finanzierungsmöglichkeiten werden damit erheblich verbessert.

Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung

Die Bundesregierung setzt damit die Umsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages und aus ihrem „Eckpunktepapier Wagniskapital“ aus dem Herbst 2015 fort. Dort ist vorgesehen, die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen zu steigern und die Rahmenbedingungen für Wagniskapital zu verbessern. Der Gesetzentwurf ist allgemein ausgestaltet und nicht auf Startups und innovative Unternehmen beschränkt. Zu den Fragen des europäischen Beihilferechts ist die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission im Austausch.

(BMF vom 14.09.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


06.07.2026

ESRS: EU vereinfacht Nachhaltigkeitsberichte deutlich

Überarbeitete ESRS und neue EU-Standards reduzieren Berichtspflichten, senken Kosten und erleichtern kleineren Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich.

weiterlesen
ESRS: EU vereinfacht Nachhaltigkeitsberichte deutlich

Meldung

©sharpi1980/fotolia.com


06.07.2026

Künstlersozialversicherung: Abgabe steigt

Die Künstlersozialabgabe beträgt 2027 voraussichtlich 5,0 % der an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

weiterlesen
Künstlersozialversicherung: Abgabe steigt

Meldung

©alphaspirit/123rf.com


03.07.2026

Reformpaket: Koalition plant steuerliche Entlastungen und weniger Bürokratie

Das Reformpaket zeigt den politischen Willen, Deutschland wirtschaftlich wettbewerbsfähiger und zugleich sozial stabil zu halten.

weiterlesen
Reformpaket: Koalition plant steuerliche Entlastungen und weniger Bürokratie
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht