• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neuregelung der Verlustverrechnung bei Körperschaften

15.09.2016

Meldung, Steuerrecht

Neuregelung der Verlustverrechnung bei Körperschaften

Beitrag mit Bild

Unternehmen erhalten durch die Neuregelung einen besseren Zugang zu privatem Beteiligungskapital, das sie für ihr Wachstum brauchen. Das steigert die Attraktivität des Wagniskapitalmarkts Deutschland.

Die Bundesregierung plant, die Rahmenbedingungen für die Kapitalausstattung zu verbessern. Dazu hat das Bundeskabinett den „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ beschlossen.

Künftig soll die steuerliche Verrechnung von Verlusten bei Körperschaften neu ausgerichtet werden. Die Neuregelung wird steuerliche Hemmnisse bei der Kapitalausstattung von Unternehmen beseitigen. Unternehmen, die für ihre Finanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, sollen jetzt nicht genutzte Verluste weiterhin steuerlich berücksichtigen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel fortführen. In dieser Situation befinden sich auch häufig junge Unternehmen. Ihre Finanzierungsmöglichkeiten werden damit erheblich verbessert.

Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung

Die Bundesregierung setzt damit die Umsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages und aus ihrem „Eckpunktepapier Wagniskapital“ aus dem Herbst 2015 fort. Dort ist vorgesehen, die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen zu steigern und die Rahmenbedingungen für Wagniskapital zu verbessern. Der Gesetzentwurf ist allgemein ausgestaltet und nicht auf Startups und innovative Unternehmen beschränkt. Zu den Fragen des europäischen Beihilferechts ist die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission im Austausch.

(BMF vom 14.09.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Maximilian Steger


21.05.2025

Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung nach § 15 Abs. 6 AStG – BFH schafft Klarheit und Erleichterungen für ausländische Stiftungen und Trusts

Familienstiftungen spielen bei der Nachfolgeplanung eine zentrale Rolle. Dabei wird regelmäßig die Errichtung einer Familienstiftung im Ausland erwogen, in steuerlicher Hinsicht aber oft durch die sog. Zurechnungsbesteuerung des § 15 AStG verhindert.

weiterlesen
Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung nach § 15 Abs. 6 AStG – BFH schafft Klarheit und Erleichterungen für ausländische Stiftungen und Trusts

Meldung

© Andrey Popov/fotolia.com


21.05.2025

Risiken beim Prüferwechsel

Fällt ein bestellter Abschlussprüfer nach Beginn der Prüfung aus, müssen Unternehmen schnell handeln – und dabei juristische Fallstricke vermeiden.

weiterlesen
Risiken beim Prüferwechsel

Meldung

©momius/fotolia.com


21.05.2025

Teilzeit-Rekord: Jede zweite erwerbstätige Frau arbeitet reduziert

Der Anteil an Teilzeitarbeit unter den Beschäftigten wächst, insbesondere bei Frauen. Trotz positiver Entwicklungen bleibt die Geschlechterkluft beim Arbeitsvolumen deutlich spürbar.

weiterlesen
Teilzeit-Rekord: Jede zweite erwerbstätige Frau arbeitet reduziert

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank