Die steuerliche Verlustverrechnung bei Unternehmen und insbesondere der Wegfall von Verlusten soll auf eine neue Grundlage gestellt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften eingebracht.
Bisher konnten nicht genutzte Verluste einer Körperschaft wegfallen, wenn Anteilserwerbe an einer Körperschaft stattgefunden haben. Künftig sollen Unternehmen, die für die Unternehmensfinanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, die nicht genutzten Verluste weiter nutzen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach dem Anteilseignerwechsel fortführen. Dafür müssen die Unternehmen aber bestimmte Bedingungen erfüllen.
Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung
Die Bundesregierung setzt damit die Umsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrags und aus ihrem „Eckpunktepapier Wagniskapital“ aus dem Herbst 2015 fort. Dort ist vorgesehen, die Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen zu steigern und die Rahmenbedingungen für Wagniskapital zu verbessern. Der Gesetzentwurf ist allgemein ausgestaltet und nicht auf Start-ups und innovative Unternehmen beschränkt.
(Dt. Bundestag, hib vom 18.10.2016 / Viola C. Didier)