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12.06.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neuregelung der Insolvenzabsicherung im Pauschalreiserecht

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Die Bundesregierung hat am 10.06.2020 die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Eckpunkte zur Neuregelung der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht beschlossen.

Die Eckpunkte beinhalten eine strukturelle Änderung des Systems der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht. Neben einem Fonds für die Absicherung der Kundengelder und eine notwendige Rückbeförderung von Reisenden im Insolvenzfall soll die Bereitstellung einer bonitätsabhängigen Sicherheit durch die Reiseveranstalter erfolgen.

Umfassender Schutz für Reisende

Im Insolvenzfall erfolgt dann zunächst die Verwertung der jeweiligen vom Reiseveranstalter geleisteten Sicherheit. Erst danach kann auf den Fondskapitalstock zugegriffen werden, der in der Aufbauphase in einer noch festzulegenden Höhe durch eine zeitlich befristete staatliche Garantie abgesichert wird. Letzte Sicherheit sollen dann noch eine Rückdeckungsversicherung und/oder Kreditzusagen bieten.

Ziel der Neuregelung ist ein umfassender Schutz der Reisenden. Auf Grundlage der Eckpunkte wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Gesetzentwurf erarbeiten. Im Insolvenzfall werden die Kosten wie folgt gedeckt:

  1. Stufe: Verwertung der bonitätsabhängigen Sicherheit, die jeder Reiseveranstalter, der am Fonds teilnimmt, stellen muss.
  2. Stufe: Finanzierung aus dem Fondskapitalstock (mit Wiederauffüllung des Zielkapitalstocks aus künftigen Beiträgen); in der Aufbauphase des Fonds erfolgt eine Absicherung des Zielkapitalstocks durch eine zeitlich befristete staatliche Garantie.
  3. Stufe: Finanzierung aus einer Rückdeckungsversicherung und/oder Kreditzusagen für Schäden, die das Fondsvermögen nicht deckt.

Bisheriges Pauschalreiserecht hat Lücken

„Der Fall Thomas Cook hat gezeigt, dass das bestehende System der Kundengeldabsicherung die Gefahr begründet, dass Reisende nicht so entschädigt werden, wie es von der EU-Pauschalreiserichtlinie vorgesehen ist“, resümiert Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht. „Wir haben das Insolvenzsicherungssystem im Reiserecht daher grundlegend neu geregelt. Die Absicherung der Kundengelder soll künftig über einen Fonds erfolgen, der sich aus Beiträgen der Reiseveranstalter finanziert. Auf diese Weise wird ein umfassender Schutz der Reisenden sichergestellt.“

(BMJV vom 10.06.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


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