21.07.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neuordnung der Finanzmarktstabilisierung

Beitrag mit Bild

Das FMSA-Neuordnungsgesetz kommt.

Die Aufgaben der Finanzmarktstabilisierung in Deutschland sollen bis Anfang 2018 neu geordnet werden. Dazu hat das Bundeskabinett am 20.07.2016 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Zum Jahresbeginn 2016 sind die Regelungen für den einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus (SRM) vollständig in Kraft getreten; gleichzeitig wurde der Finanzmarktstabilisierungsfonds für neue Maßnahmen geschlossen. Es ist daher geboten, Anpassungen an diese neuen Rahmenbedingungen vorzunehmen und die beiden Bereiche der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) in größere Einheiten zu überführen.

Änderungen bei Finanzagentur und BaFin

Der Bereich „Nationale Abwicklungsbehörde“ der FMSA soll als eigenständiger Geschäftsbereich in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingegliedert werden, um eine noch engere Zusammenarbeit der Bankenaufsicht und der von ihr operativ unabhängigen Funktion der Bankenabwicklung zu ermöglichen. Die Aufgaben der FMSA im Zusammenhang mit der Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds sollen in die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) integriert werden, um das Know-how der Beschäftigten beider Bereiche zu bündeln und weitere Einsparungen bei der Refinanzierung zu realisieren.Finanzagentur und BaFin werden durch die zusätzliche Sachkunde gestärkt. Zugleich eröffnen sich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FMSA langfristige berufliche Perspektiven.

Weitere gesetzlich Änderungen notwendig

Der Gesetzentwurf enthält auch einige nicht mit der FMSA im Zusammenhang stehende Regelungsvorschläge. Diese betreffen u.a. die Übernahme der Aufsicht über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder durch die BaFin, Angleichungen des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) an europäische Vorgaben sowie die Änderung von Vergütungsregelungen für Banken zur Umsetzung neuer Leitlinien der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA).

Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich noch 2016 abgeschlossen.

(BMF, PM vom 20.07.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Pixelot/fotolia.com


12.03.2026

Trotz Compliance-Vorwürfe: Fristlose Kündigung bei Formfehler unwirksam

Bei einer außerordentlichen Kündigung zählt nicht nur die Schwere der Vorwürfe, sondern ebenso die strikte Einhaltung der gesetzlichen Fristen.

weiterlesen
Trotz Compliance-Vorwürfe: Fristlose Kündigung bei Formfehler unwirksam

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


12.03.2026

BFH: Abfindung für Pflichtteilsverzicht bleibt steuerfrei

Die ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer, entschied der BFH.

weiterlesen
BFH: Abfindung für Pflichtteilsverzicht bleibt steuerfrei

Steuerboard

Doris Pöhlmann / Florian Nier


11.03.2026

Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell

Seit der Reform der Grundsteuer haben sich bereits zahlreiche Finanzgerichte mit den verschiedenen Grundsteuermodellen und deren verfassungsrechtlichen Aspekten auseinandergesetzt. Am Ende des vergangenen Jahres hatte sich nun auch der BFH zur kontrovers diskutierten Verfassungskonformität des Bundesmodells geäußert.

weiterlesen
Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)