02.10.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neugefasste Verordnung für Patentanwälte

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Umfangreiche Änderungen an der bisherigen Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung (PatAnwAPO) führten zu einer vollständigen Neufassung der Verordnung, der der Bundesrat nun zugestimmt hat.

Die neue „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte (Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung – PatAnwAPrV)“ tritt zum 01.10.2017 in Kraft und löst damit ihre Vorgängerin ab, die seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 1967 in weiten Teilen unverändert galt.

Vereinfachung und Straffung

Die verschiedenen Änderungen dienen insbesondere einer Straffung der Ausbildung (bei allerdings unveränderter Mindestausbildungszeit) sowie der Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen. Zahlreiche Verfahrensfragen v. a. im Bereich der Prüfung werden zur Erhöhung der Rechtssicherheit erstmals kodifiziert. Um die Leistungen der Prüflinge besser beurteilen zu können, sind statt bisher zwei Klausuren zu fünf Stunden künftig vier Klausuren zu vier oder drei Stunden zu schreiben (die dann aber nur noch von zwei statt bisher drei Prüfenden bewertet werden). Das Benotungssystem wird auf das bei den juristischen Prüfungen bewährte 18-Punkte-System umgestellt.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 27.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©pixbox77/fotolia.com


01.12.2023

Industrie-Investitionen in Klimaschutz 74 % gestiegen

Die Investitionen der Industrie sind binnen zehn Jahren um 74,3 % gestiegen, wie das Statistische Bundesamt vor dem Start der Weltklimakonferenz am 30.11.2023 mitteilt.

weiterlesen
Industrie-Investitionen in Klimaschutz 74 % gestiegen

Meldung

©alimyakubov/fotolia.com


01.12.2023

EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Eine Gemeinde in Belgien verbot einer Mitarbeiterin, im Dienst ein Kopftuch zu tragen. Der EuGH stellte klar, dass ein solches Verbot erlaubt ist.

weiterlesen
EuGH zum Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


30.11.2023

BFH schafft Klarheit in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung

Der BFH hat sich mit dem Anonymitätsgrundsatz und dem Überdenkungsverfahren in der schriftlichen Steuerberaterprüfung befasst.

weiterlesen
BFH schafft Klarheit in Bezug auf die Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank