02.10.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neugefasste Verordnung für Patentanwälte

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Umfangreiche Änderungen an der bisherigen Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung (PatAnwAPO) führten zu einer vollständigen Neufassung der Verordnung, der der Bundesrat nun zugestimmt hat.

Die neue „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte (Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung – PatAnwAPrV)“ tritt zum 01.10.2017 in Kraft und löst damit ihre Vorgängerin ab, die seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 1967 in weiten Teilen unverändert galt.

Vereinfachung und Straffung

Die verschiedenen Änderungen dienen insbesondere einer Straffung der Ausbildung (bei allerdings unveränderter Mindestausbildungszeit) sowie der Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen. Zahlreiche Verfahrensfragen v. a. im Bereich der Prüfung werden zur Erhöhung der Rechtssicherheit erstmals kodifiziert. Um die Leistungen der Prüflinge besser beurteilen zu können, sind statt bisher zwei Klausuren zu fünf Stunden künftig vier Klausuren zu vier oder drei Stunden zu schreiben (die dann aber nur noch von zwei statt bisher drei Prüfenden bewertet werden). Das Benotungssystem wird auf das bei den juristischen Prüfungen bewährte 18-Punkte-System umgestellt.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 27.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


17.04.2026

Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen

Rechtsanwälte müssen bei der Vermögensauskunft auch Mandantenforderungen offenlegen, trotz berufsrechtlicher Schweigepflicht.

weiterlesen
Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen

Meldung

©PhotographyByMK/fotolia.com


17.04.2026

Anteil der Eltern mit Elterngeld Plus auf Höchststand

Elterngeld Plus etabliert sich zunehmend als wichtige Option für Familien, die Beruf und Kinderbetreuung flexibler miteinander verbinden möchten.

weiterlesen
Anteil der Eltern mit Elterngeld Plus auf Höchststand

Meldung

©animaflora/fotolia.com


16.04.2026

BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten

Negative Gesellschafterkonten allein machen eine Anteilsübertragung noch nicht zu einem entgeltlichen Vorgang.

weiterlesen
BFH präzisiert die Regeln für Gesellschafterkonten
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht