• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neufassung: Prüfungsvermerk nach § 12 Werkstättenverordnung

05.02.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Neufassung: Prüfungsvermerk nach § 12 Werkstättenverordnung

Beitrag mit Bild

©AndreyPopov/fotolia.com

Der Krankenhausfachausschuss (KHFA) hat den IDW Prüfungshinweis: Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers über die Ermittlung des Arbeitsergebnisses und seine Verwendung gemäß § 12 Werkstättenverordnung (WVO) (IDW PH 9.420.2) neu gefasst.

Hintergrund für die Neufassung ist vor allem die Anpassung an die Besonderheiten bei der Anwendung der vom IDW festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung auf Prüfungen von Abschlüssen, die nach Rechnungslegungsgrundsätzen für einen speziellen Zweck aufgestellt werden (IDW PS 480).

Der Prüfungsvermerk und seine Anwendung

Der IDW PH 9.420.2 fällt in den Anwendungsbereich des IDW PS 480, da es sich um Rechnungslegungsgrundsätze für einen speziellen Zweck handelt. IDW PS 490 findet ebenfalls Anwendung, weil eine Finanzaufstellung (Arbeitsergebnisrechnung) zu prüfen ist. Bei der Betriebsabrechnung handelt es sich nicht um eine Finanzaufstellung.

IDW PH 9.420.2 findet sich in Heft 2/2020 der IDW Life.

(IDW vom 29.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Stotax Rechnungswesen (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©kebox/fotolia.com


02.10.2026

EuGH-Generalanwalt begrenzt Geschäftsführerhaftung bei Kartellbußen

Kartellbußgelder sollen nach Ansicht des Generalanwalts beim sanktionierten Unternehmen verbleiben und nicht weitergereicht werden.

weiterlesen
EuGH-Generalanwalt begrenzt Geschäftsführerhaftung bei Kartellbußen

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


02.10.2026

Porsche und VW: Anleger scheitern vor dem BGH

Der BGH setzt einen Schlusspunkt unter das langjährige Kapitalanleger-Musterverfahren im Zusammenhang mit dem Beteiligungsaufbau von Porsche bei VW.

weiterlesen
Porsche und VW: Anleger scheitern vor dem BGH

Der Betrieb


01.10.2026

Ihre Mandanten zahlen zu viel Steuern? Oder investieren sie einfach falsch?

Hohe Einkommen, hohe Vermögen, hohe Steuerlasten: Viele Ihrer Mandanten verdienen ausgezeichnet – und geben dennoch jedes Jahr erhebliche Beträge an den Fiskus ab.

weiterlesen
Ihre Mandanten zahlen zu viel Steuern? Oder investieren sie einfach falsch?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht