• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neufassung: Prüfungsvermerk nach § 12 Werkstättenverordnung

05.02.2020

Betriebswirtschaft, Meldung

Neufassung: Prüfungsvermerk nach § 12 Werkstättenverordnung

Beitrag mit Bild

©AndreyPopov/fotolia.com

Der Krankenhausfachausschuss (KHFA) hat den IDW Prüfungshinweis: Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers über die Ermittlung des Arbeitsergebnisses und seine Verwendung gemäß § 12 Werkstättenverordnung (WVO) (IDW PH 9.420.2) neu gefasst.

Hintergrund für die Neufassung ist vor allem die Anpassung an die Besonderheiten bei der Anwendung der vom IDW festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung auf Prüfungen von Abschlüssen, die nach Rechnungslegungsgrundsätzen für einen speziellen Zweck aufgestellt werden (IDW PS 480).

Der Prüfungsvermerk und seine Anwendung

Der IDW PH 9.420.2 fällt in den Anwendungsbereich des IDW PS 480, da es sich um Rechnungslegungsgrundsätze für einen speziellen Zweck handelt. IDW PS 490 findet ebenfalls Anwendung, weil eine Finanzaufstellung (Arbeitsergebnisrechnung) zu prüfen ist. Bei der Betriebsabrechnung handelt es sich nicht um eine Finanzaufstellung.

IDW PH 9.420.2 findet sich in Heft 2/2020 der IDW Life.

(IDW vom 29.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Stotax Rechnungswesen (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


02.09.2026

Energetische Sanierung: Steuerbonus richtet sich nach Miteigentumsanteil

Bei energetischen Sanierungen bestimmt grundsätzlich der Miteigentumsanteil, in welcher Höhe der Steuerbonus gewährt wird.

weiterlesen
Energetische Sanierung: Steuerbonus richtet sich nach Miteigentumsanteil

Meldung

© bluedesign/fotolia.com


02.09.2026

Arbeitsrechtsreform: Skepsis bei Entscheidern

Weniger Arbeitnehmerschutz verspricht Flexibilität, kann aber Vertrauen, Motivation, Mitarbeiterbindung und Arbeitgeberattraktivität erheblich schwächen.

weiterlesen
Arbeitsrechtsreform: Skepsis bei Entscheidern

Steuerboard

Nina Matlok


02.09.2026

Keine gesonderte und einheitliche Feststellung bei der Ein-Personen-Vermögensverwaltungs-KG

Ist an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft im Ergebnis nur eine einzige Person vermögensmäßig beteiligt, stellt sich die Frage, ob für die von ihr erzielten Einkünfte überhaupt ein gesondertes und einheitliches Feststellungsverfahren durchzuführen ist.

weiterlesen
Keine gesonderte und einheitliche Feststellung bei der Ein-Personen-Vermögensverwaltungs-KG
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht