04.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neufassung des § 104 InsO

Beitrag mit Bild

Das BGH-Urteil war der Anlass, § 104 der Insolvenzordnung (InsO) zur Klarstellung und Präzisierung der rechtlichen Grundlagen für das vertragliche Liquidationsnetting neu zu fassen.

Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat einen Referentenentwurf zur Änderung des § 104 InsO vorgelegt. Mit der Neufassung werden die durch ein aktuelles BGH-Urteil entstandenen Rechtsunsicherheiten beseitigt. Grund, Trag- und Reichweite der Zulässigkeit des vertraglichen Liquidationsnettings werden klarstellt.

Nach dem Urteil des BGH vom 07.04.2016 (Az. VII ZR 56/15) sind Liquidationsnetting-Klauseln unwirksam, soweit sie zulasten der Insolvenzmasse eine von § 104 Abs. 3 InsO abweichende Berechnungsweise für den Nichterfüllungsanspruch vorsehen. Dies führt in der Praxis über den Einzelfall hinaus zu Rechtsunsicherheiten. Unklar bleibt nach dem Urteil zudem, ob die in den Rahmenverträgen in aller Regel vereinbarte und an sich in § 104 Absatz 2 Satz 3 InsO anerkannte Anknüpfung der Vertragsbeendigung an Tatbestände, die wie der Eintritt von Eröffnungsgründen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegen, zulässig ist.

Liquidationsnetting reduziert Insolvenzrisiko der Parteien

Durch die Neufassung des § 104 InsO wird sichergestellt, dass die auf den deutschen, europäischen und internationalen Finanzmärkten üblichen Rahmenvereinbarungen weiterhin im Einklang mit den an sie gestellten aufsichtsrechtlichen Anforderungen in insolvenzfester Weise vereinbart werden können. Den Kern dieser Rahmenverträge bilden Klauseln, kraft derer die in sie einbezogenen Geschäfte im Insolvenzfall beendet und die daraus resultierenden Nichterfüllungsforderungen zu einer einheitlichen Saldoforderung verrechnet werden. Durch ein solches „Liquidationsnetting“ (close-out netting) soll das Insolvenzrisiko der Parteien auf den Nettowert der abgeschlossenen Geschäfte reduziert werden.

(BMJV vom 26.07.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com


23.05.2025

100 Tage vor dem Data Act: Kaum ein Unternehmen ist vorbereitet

In gut 100 Tagen wird der EU Data Act verbindlich. Doch viele Unternehmen sind noch weit von der Umsetzung entfernt – mit weitreichenden Folgen.

weiterlesen
100 Tage vor dem Data Act: Kaum ein Unternehmen ist vorbereitet

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


23.05.2025

Betriebsratswahl: BAG urteilt zu Matrixstrukturen

Arbeitnehmer – auch solche mit funktionsübergreifenden Rollen – können in mehreren Betrieben wahlberechtigt sein, wenn sie dort tatsächlich eingebunden sind.

weiterlesen
Betriebsratswahl: BAG urteilt zu Matrixstrukturen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


22.05.2025

Zollamt-Zuständigkeit nach Unternehmensverschmelzung geklärt

Wer Steuerentlastung nach dem Strom- oder Energiesteuergesetz beantragen will, sollte genau wissen, welches Hauptzollamt zuständig ist.

weiterlesen
Zollamt-Zuständigkeit nach Unternehmensverschmelzung geklärt

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank