04.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neufassung des § 104 InsO

Beitrag mit Bild

Das BGH-Urteil war der Anlass, § 104 der Insolvenzordnung (InsO) zur Klarstellung und Präzisierung der rechtlichen Grundlagen für das vertragliche Liquidationsnetting neu zu fassen.

Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat einen Referentenentwurf zur Änderung des § 104 InsO vorgelegt. Mit der Neufassung werden die durch ein aktuelles BGH-Urteil entstandenen Rechtsunsicherheiten beseitigt. Grund, Trag- und Reichweite der Zulässigkeit des vertraglichen Liquidationsnettings werden klarstellt.

Nach dem Urteil des BGH vom 07.04.2016 (Az. VII ZR 56/15) sind Liquidationsnetting-Klauseln unwirksam, soweit sie zulasten der Insolvenzmasse eine von § 104 Abs. 3 InsO abweichende Berechnungsweise für den Nichterfüllungsanspruch vorsehen. Dies führt in der Praxis über den Einzelfall hinaus zu Rechtsunsicherheiten. Unklar bleibt nach dem Urteil zudem, ob die in den Rahmenverträgen in aller Regel vereinbarte und an sich in § 104 Absatz 2 Satz 3 InsO anerkannte Anknüpfung der Vertragsbeendigung an Tatbestände, die wie der Eintritt von Eröffnungsgründen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegen, zulässig ist.

Liquidationsnetting reduziert Insolvenzrisiko der Parteien

Durch die Neufassung des § 104 InsO wird sichergestellt, dass die auf den deutschen, europäischen und internationalen Finanzmärkten üblichen Rahmenvereinbarungen weiterhin im Einklang mit den an sie gestellten aufsichtsrechtlichen Anforderungen in insolvenzfester Weise vereinbart werden können. Den Kern dieser Rahmenverträge bilden Klauseln, kraft derer die in sie einbezogenen Geschäfte im Insolvenzfall beendet und die daraus resultierenden Nichterfüllungsforderungen zu einer einheitlichen Saldoforderung verrechnet werden. Durch ein solches „Liquidationsnetting“ (close-out netting) soll das Insolvenzrisiko der Parteien auf den Nettowert der abgeschlossenen Geschäfte reduziert werden.

(BMJV vom 26.07.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


19.03.2026

BFH zum Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters

Der BFH hat klargestellt, dass ein stiller Gesellschafter nicht schon deshalb Mitunternehmer ist, weil er Leistungen für das Unternehmen erbringt und am Gewinn beteiligt wird.

weiterlesen
BFH zum Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


19.03.2026

EU Inc.: Europas neue Rechtsform für Unternehmen

Die neue Rechtsform EU Inc. soll Unternehmen in Europa schneller, digitaler, günstiger und grenzüberschreitend einfacher wachsen lassen.

weiterlesen
EU Inc.: Europas neue Rechtsform für Unternehmen

Meldung

©js-photo/fotolia.com


18.03.2026

Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Neue Regeln sollen Spritpreise transparenter machen, Wettbewerb stärken und Verbraucher besser vor Überhöhungen schützen.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)