04.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neufassung des § 104 InsO

Beitrag mit Bild

Das BGH-Urteil war der Anlass, § 104 der Insolvenzordnung (InsO) zur Klarstellung und Präzisierung der rechtlichen Grundlagen für das vertragliche Liquidationsnetting neu zu fassen.

Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat einen Referentenentwurf zur Änderung des § 104 InsO vorgelegt. Mit der Neufassung werden die durch ein aktuelles BGH-Urteil entstandenen Rechtsunsicherheiten beseitigt. Grund, Trag- und Reichweite der Zulässigkeit des vertraglichen Liquidationsnettings werden klarstellt.

Nach dem Urteil des BGH vom 07.04.2016 (Az. VII ZR 56/15) sind Liquidationsnetting-Klauseln unwirksam, soweit sie zulasten der Insolvenzmasse eine von § 104 Abs. 3 InsO abweichende Berechnungsweise für den Nichterfüllungsanspruch vorsehen. Dies führt in der Praxis über den Einzelfall hinaus zu Rechtsunsicherheiten. Unklar bleibt nach dem Urteil zudem, ob die in den Rahmenverträgen in aller Regel vereinbarte und an sich in § 104 Absatz 2 Satz 3 InsO anerkannte Anknüpfung der Vertragsbeendigung an Tatbestände, die wie der Eintritt von Eröffnungsgründen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegen, zulässig ist.

Liquidationsnetting reduziert Insolvenzrisiko der Parteien

Durch die Neufassung des § 104 InsO wird sichergestellt, dass die auf den deutschen, europäischen und internationalen Finanzmärkten üblichen Rahmenvereinbarungen weiterhin im Einklang mit den an sie gestellten aufsichtsrechtlichen Anforderungen in insolvenzfester Weise vereinbart werden können. Den Kern dieser Rahmenverträge bilden Klauseln, kraft derer die in sie einbezogenen Geschäfte im Insolvenzfall beendet und die daraus resultierenden Nichterfüllungsforderungen zu einer einheitlichen Saldoforderung verrechnet werden. Durch ein solches „Liquidationsnetting“ (close-out netting) soll das Insolvenzrisiko der Parteien auf den Nettowert der abgeschlossenen Geschäfte reduziert werden.

(BMJV vom 26.07.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©estations/fotolia.com


09.10.2026

Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Bis Ende 2035 sollen E-Fahrzeuge privilegiert bleiben, während zusätzliche Überprüfungen künftig entfallen werden.

weiterlesen
Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


09.10.2026

EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten

Die neuen EU-Geldwäschestandards bringen Unternehmen mehr Flexibilität und reduzieren bestimmte Prüf- und Dokumentationspflichten.

weiterlesen
EU-Geldwäschevorgaben: AMLA entschärft wichtige Pflichten

Steuerboard

Nicola Halmburger


08.10.2026

Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber

Die Erbfallkostenpauschale nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG ist ein steuerlich relevanter, in der Beratung oft unterschätzter Abzugsposten. Ihre Bedeutung zeigt sich besonders, wenn der Erwerber keine Bestattungskosten getragen hat oder nur geringe Erwerbskosten nachweisen kann.

weiterlesen
Erbfallkostenpauschale auch für Vermächtnisnehmer: BFH stärkt den einzigen inländischen Erwerber
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht