Das BMF hat in einem Antwortschreiben auf eine gemeinsame Eingabe der Verbände zum Anliegen, den Anwendungsbeginn der Rechtsgrundsätze aus der BFH-Entscheidung vom 14.05.2014 (BStBl II S. 986) zu verschieben, Stellung genommen.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich laut BMF darauf verständigt, die Anwendungsregelung, wie sie im BMF-Schreiben vom 29.06.2015 (BStBl I S. 542) enthalten ist, zu verlängern. Danach können die Entscheidungsgrundsätze erstmals auf Verträge angewendet werden, die nach dem 30.06.2016 abgeschlossen werden. Die im o.g. BMF-Schreiben enthaltene Verteilungsregelung für den Gewinn ist nach dieser Anwendungsregelung nicht mehr erforderlich. Das vorgenannte BMF-Schreiben sieht eine erstmalige Anwendung ab dem Wirtschaftsjahr 2015 vor und betrifft somit die jetzt aufzustellenden Jahresabschlüsse.
Das Ergebnis soll durch ein neues BMF-Schreiben bekannt gemacht werden.
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Mehr zum Thema erfahren Sie im aktuellen Fachaufsatz „Realisationsprinzip bei Abschlagszahlungen – Neues „Dauerstreitfeld“ mit der Finanzverwaltung?“ von WP/StB Prof. Dr. Ulrich Prinz in DER BETRIEB vom 19.02.2016, Heft 07, Seite 371 ff. oder online unter Dokumentennummer DB1192016.
(BMF-Antwortschreiben (2016/0177148) vom 18.02.2016/ Viola C. Didier)