11.09.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neues zum Bürokratieentlastungsgesetz III

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©Foto-Ruhrgebiet/fotolia.com

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am Abend des 09.09.2019 die Länder- und Verbändeanhörung zum Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) III eingeleitet. Gleichzeitig wurde der Referentenentwurf des BEG III den anderen Bundesministerien zur Abstimmung übersandt.

Mit dem vorliegenden Entwurf für ein BEG III wird die Wirtschaft um insgesamt mindestens 1,1 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Zentrale Bestandteile sind die deutlich kostengünstigere Archivierung elektronisch vorliegender Steuerunterlagen, der Wegfall der „gelben Zettel“ zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und digitale Alternativen zu den Meldescheinen aus Papier im Hotelgewerbe.

Basisregister für Unternehmen

Ergänzend treibt das Bundeswirtschaftsministerium ein Basisregister für Unternehmen weiter voran. Ziel ist es, das aktuelle Registerwesen in Deutschland durch Einführung eines Basisregisters zu modernisieren. Unternehmen müssen ihre Daten dann nur noch in dieses Basisregister eintragen, andere Register würden die Daten daraus übernehmen. Über die Schaffung eines solchen Basisregisters sind weitere Entlastungen der Wirtschaft in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr realisierbar.

Bürokratieentlastungsgesetz dient Mittelstandsstrategie

Mit dem BEG III unternimmt die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt zum Bürokratieabbau und zur schnellen Umsetzung der am 29.08.2019 von Bundeswirtschaftsminister Altmaier vorgestellten Eckpunkte seiner Mittelstandsstrategie. Das Thema Bürokratieabbau wird auch in der finalen Mittelstandsstrategie des Bundeswirtschaftsministeriums eine wichtige Rolle spielen. Die Mittelstandsstrategie wird im Herbst 2019 vorgelegt.

(BMWi, PM vom 10.09.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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