11.09.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neues zum Bürokratieentlastungsgesetz III

Beitrag mit Bild

©Foto-Ruhrgebiet/fotolia.com

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am Abend des 09.09.2019 die Länder- und Verbändeanhörung zum Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) III eingeleitet. Gleichzeitig wurde der Referentenentwurf des BEG III den anderen Bundesministerien zur Abstimmung übersandt.

Mit dem vorliegenden Entwurf für ein BEG III wird die Wirtschaft um insgesamt mindestens 1,1 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Zentrale Bestandteile sind die deutlich kostengünstigere Archivierung elektronisch vorliegender Steuerunterlagen, der Wegfall der „gelben Zettel“ zur Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und digitale Alternativen zu den Meldescheinen aus Papier im Hotelgewerbe.

Basisregister für Unternehmen

Ergänzend treibt das Bundeswirtschaftsministerium ein Basisregister für Unternehmen weiter voran. Ziel ist es, das aktuelle Registerwesen in Deutschland durch Einführung eines Basisregisters zu modernisieren. Unternehmen müssen ihre Daten dann nur noch in dieses Basisregister eintragen, andere Register würden die Daten daraus übernehmen. Über die Schaffung eines solchen Basisregisters sind weitere Entlastungen der Wirtschaft in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr realisierbar.

Bürokratieentlastungsgesetz dient Mittelstandsstrategie

Mit dem BEG III unternimmt die Bundesregierung einen ersten wichtigen Schritt zum Bürokratieabbau und zur schnellen Umsetzung der am 29.08.2019 von Bundeswirtschaftsminister Altmaier vorgestellten Eckpunkte seiner Mittelstandsstrategie. Das Thema Bürokratieabbau wird auch in der finalen Mittelstandsstrategie des Bundeswirtschaftsministeriums eine wichtige Rolle spielen. Die Mittelstandsstrategie wird im Herbst 2019 vorgelegt.

(BMWi, PM vom 10.09.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht