02.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neues WLAN-Gesetz geplant

Beitrag mit Bild

Künftig sollen WLAN-Betreiber von einem Großteil der bisher bestehenden Kostentragungspflicht, insbesondere bei Abmahnungen, befreit werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Referentenentwurf für ein drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes vorgelegt. Damit soll die weite Verbreitung von WLAN befördert und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber geschaffen werden.

Bereits das Zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes, das am 27. Juli 2016 in Kraft getreten ist, sollte Betreibern von drahtlosen lokalen Netzwerken (WLAN) die notwendige Rechtssicherheit bringen, um ihr WLAN Dritten anbieten zu können, ohne dabei befürchten zu müssen, für Rechtsverstöße Dritter abgemahnt oder haftbar gemacht zu werden.

EuGH-Urteil sorgte für Rechtsunsicherheit

Am 15. September 2016 hat sodann der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sein Urteil in der Rechtssache C-484/14 (Mc Fadden gegen Sony Music) bekannt gegeben. Es beruht auf einem Vorlageverfahren des Landgerichts München I und behandelt unter anderem die Frage, ob WLAN-Betreiber für Rechtsverstöße Dritter kostenpflichtig abgemahnt werden dürfen und wie weit hierbei das Haftungsprivileg der E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG reicht, das in Deutschland im Telemediengesetz umgesetzt wurde. Der EuGH verneint eine Haftung auf Schadensersatz für Rechtsverstöße Dritter, stellt aber zugleich fest, dass ein Gericht oder eine nationale Behörde gegen einen WLAN-Betreiber eine Anordnung erlassen kann, um der Wiederholung einer Rechtsverletzung vorzubeugen. Dies könne etwa auch durch einen passwortgeschützten Zugang erreicht werden, bei dem die Nutzer ihre Identität offenbaren müssen.

Abschaffung der Störerhaftung

Die Koalitionsfraktionen hatten sich im parlamentarischen Verfahren darauf verständigt, WLAN-Hotspot-Betreibern keinerlei Prüf- oder Verschlüsselungspflichten aufzuerlegen. Ihre Absicht, die Störerhaftung abzuschaffen und WLAN-Betreiber generell von Abmahnkosten zu befreien, haben sie in der Begründung ihrer Änderungsanträge zu § 8 TMG dargelegt. Das Urteil hat erneut zu Rechtsunsicherheit geführt, da WLAN-Betreiber nun fürchten, ihren WLAN-Hotspot verschlüsseln zu müssen und abgemahnt zu werden. Dies würde nicht nur die Verbreitung von öffentlichem WLAN erschweren, sondern auch viele Geschäftsideen einschränken und Innovationen behindern.

Drittes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes

Ziel des vorliegenden Gesetzes ist es, WLAN-Betreibern dahingehend so weit wie möglich Rechtssicherheit zu verschaffen, damit dem gestiegenen Bedürfnis nach einem öffentlichen Zugang zum Internet auch unter Nutzung von WLAN entsprochen werden kann. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird im Telemediengesetz der Umfang der Haftungsbeschränkung für Internetzugangsanbieter klar geregelt. Darüber hinaus werden diese von einem Großteil der bisher bestehenden Kostentragungspflicht, insbesondere bei Abmahnungen, befreit. Schließlich wird klargestellt, dass WLAN-Betreiber nicht von einer Behörde verpflichtet werden dürfen, Nutzer zu registrieren, ihr WLAN nicht mehr anzubieten oder die Eingabe eines Passworts zu verlangen, obgleich dies auf freiwilliger Basis weiterhin möglich bleibt. Ebenso soll klar geregelt werden, unter welchen Bedingungen Nutzungssperren im Einzelfall möglich sind, um die Wiederholung einer konkreten Rechtsverletzung zu verhindern.

Die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. Länder und Verbände können bis zum 09.03.2017 Stellungnahmen zum Referentenentwurf einreichen.

(BMWi, PM vom 23.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Cecily Zöllner


09.06.2026

Die steuerpflichtige Bereicherung bei freigebiger Zuwendung eines nachrangigen Nießbrauchsrechts

Die lebzeitige Übertragung von Immobilien unter Nießbrauchsvorbehalt gehört zu den klassischen Instrumenten der Nachfolgeplanung.

weiterlesen
Die steuerpflichtige Bereicherung bei freigebiger Zuwendung eines nachrangigen Nießbrauchsrechts

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


09.06.2026

Steuergerechtigkeit und wie sie wahrgenommen wird

Fehlwahrnehmungen über Steuerlasten und Steuerkomplexität beeinflussen das Gerechtigkeitsempfinden und das Vertrauen in den Staat.

weiterlesen
Steuergerechtigkeit und wie sie wahrgenommen wird

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


09.06.2026

Hitze treibt Beschäftigte in den Krankenstand

Hitzewellen erhöhen Krankmeldungen, Gesundheitsbelastungen und die Kosten für Arbeitsausfälle deutlich, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
Hitze treibt Beschäftigte in den Krankenstand
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht