11.12.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neues Vertragsrecht für Online-Wirtschaft?

Beitrag mit Bild

Im EU-Recht besteht eindeutig eine Lücke, was mangelhafte digitale Inhalte anbelangt. Die meisten Mitgliedstaaten verfügen über keine einschlägigen Vorschriften.

Die EU-Kommission lässt ihrer Strategie für den Digitalen Binnenmarkt  konkrete Schritte folgen und stellte zwei Vorschläge vor, mit welchen den Unternehmen der Verkauf über das Internet leichter gemacht werden sollen.

Eines der zentralen Anliegen der Strategie für den Digitalen Binnenmarkt ist der bessere europaweite Zugang von Verbrauchern und Unternehmen zu Waren und Dienstleistungen über das Internet. Der Online-Handel nimmt zu, bleibt aber hinter seinem Potenzial zurück: Nur 12 Prozent der Händler in der EU verkaufen online an Kunden in anderen EU-Ländern, während immerhin 37 Prozent von ihnen, also dreimal so viele, das Internet im eigenen Land als Absatzkanal nutzen. Das gleiche Bild zeigt sich auf Seiten der Verbraucher: Auch hier bestellen nahezu dreimal so viele (nämlich 44 Prozent) Waren oder Dienstleistungen über das Internet im Inland wie im Ausland (15 Prozent).

Gemeinsame EU-Regeln statt Flickenteppich

Die Kommission hat nun zwei Vorschläge angenommen: einen Vorschlag über die Bereitstellung digitaler Inhalte (z. B. Musikdateien im Streaming) und einen über den Online-Handel mit Waren (z. B. Kleidung). Beide Vorschläge werden die wichtigsten Hindernisse für den grenzübergreifenden Online-Handel in der EU angehen: die Fragmentierung auf dem Gebiet des Verbrauchervertragsrechts mit entsprechend hohen Kosten für – insbesondere mittelständische – Unternehmen und das niedrige Vertrauen der Verbraucher in Online-Käufe im Ausland. Die Beseitigung der mit unterschiedlichen Vertragsrechtsvorschriften verbundenen Hemmnisse würde der gesamten europäischen Wirtschaft zugute kommen. Mehr als 122.000 Unternehmen würden dann bald mit dem Verkauf an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten beginnen können; insbesondere mittelständischen Unternehmen würden damit neue Märkte erschließen.

Vorteile für Unternehmen:

– Rechtssicherheit und unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen: Heute müssen Unternehmen Zeit und Geld dafür aufwenden, die Bestimmungen von Kaufverträgen an die Vorschriften des Mitgliedstaates anzupassen, in den sie verkaufen. Diese wären dann vereinheitlicht.

– Kostenersparnis: Derzeit kostet es jedes Unternehmen einmalig 9.000 Euro, um vertragliche Bestimmungen an das innerstaatliche Vertragsrecht eines anderen Mitgliedstaates anzupassen. Dank der neuen EU-weiten Regeln könnte sich die Ersparnis auf bis zu 243.000 Euro belaufen, wenn ein Unternehmen in alle Mitgliedstaaten verkaufen wollte.

(EU-Kommission, PM vom 09.12.2015 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)