11.12.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neues Vertragsrecht für Online-Wirtschaft?

Beitrag mit Bild

Im EU-Recht besteht eindeutig eine Lücke, was mangelhafte digitale Inhalte anbelangt. Die meisten Mitgliedstaaten verfügen über keine einschlägigen Vorschriften.

Die EU-Kommission lässt ihrer Strategie für den Digitalen Binnenmarkt  konkrete Schritte folgen und stellte zwei Vorschläge vor, mit welchen den Unternehmen der Verkauf über das Internet leichter gemacht werden sollen.

Eines der zentralen Anliegen der Strategie für den Digitalen Binnenmarkt ist der bessere europaweite Zugang von Verbrauchern und Unternehmen zu Waren und Dienstleistungen über das Internet. Der Online-Handel nimmt zu, bleibt aber hinter seinem Potenzial zurück: Nur 12 Prozent der Händler in der EU verkaufen online an Kunden in anderen EU-Ländern, während immerhin 37 Prozent von ihnen, also dreimal so viele, das Internet im eigenen Land als Absatzkanal nutzen. Das gleiche Bild zeigt sich auf Seiten der Verbraucher: Auch hier bestellen nahezu dreimal so viele (nämlich 44 Prozent) Waren oder Dienstleistungen über das Internet im Inland wie im Ausland (15 Prozent).

Gemeinsame EU-Regeln statt Flickenteppich

Die Kommission hat nun zwei Vorschläge angenommen: einen Vorschlag über die Bereitstellung digitaler Inhalte (z. B. Musikdateien im Streaming) und einen über den Online-Handel mit Waren (z. B. Kleidung). Beide Vorschläge werden die wichtigsten Hindernisse für den grenzübergreifenden Online-Handel in der EU angehen: die Fragmentierung auf dem Gebiet des Verbrauchervertragsrechts mit entsprechend hohen Kosten für – insbesondere mittelständische – Unternehmen und das niedrige Vertrauen der Verbraucher in Online-Käufe im Ausland. Die Beseitigung der mit unterschiedlichen Vertragsrechtsvorschriften verbundenen Hemmnisse würde der gesamten europäischen Wirtschaft zugute kommen. Mehr als 122.000 Unternehmen würden dann bald mit dem Verkauf an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten beginnen können; insbesondere mittelständischen Unternehmen würden damit neue Märkte erschließen.

Vorteile für Unternehmen:

– Rechtssicherheit und unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen: Heute müssen Unternehmen Zeit und Geld dafür aufwenden, die Bestimmungen von Kaufverträgen an die Vorschriften des Mitgliedstaates anzupassen, in den sie verkaufen. Diese wären dann vereinheitlicht.

– Kostenersparnis: Derzeit kostet es jedes Unternehmen einmalig 9.000 Euro, um vertragliche Bestimmungen an das innerstaatliche Vertragsrecht eines anderen Mitgliedstaates anzupassen. Dank der neuen EU-weiten Regeln könnte sich die Ersparnis auf bis zu 243.000 Euro belaufen, wenn ein Unternehmen in alle Mitgliedstaaten verkaufen wollte.

(EU-Kommission, PM vom 09.12.2015 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Sergey Nivens/123rtf.com


08.07.2026

ESAP: Wenig Interesse an EU-Finanzierungsplattform für Mittelständler

Das derzeitige Interesse reicht weder aufseiten der Unternehmen noch bei Kapitalgebern aus, um die ESAP-Vorlage zu einem wirkungsvollen Instrument zu machen.

weiterlesen
ESAP: Wenig Interesse an EU-Finanzierungsplattform für Mittelständler

Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com


08.07.2026

Neue Meldepflichten bei Arbeit im EU-Ausland

Die EU schafft mehr Klarheit bei Sozialversicherung, Arbeitslosengeld und Entsendungen über Ländergrenzen hinweg.

weiterlesen
Neue Meldepflichten bei Arbeit im EU-Ausland

Steuerboard

Philipp Weiten / Jan-Philipp Jansen


07.07.2026

Billigkeit in der Erbschaftsteuer: Stichtagsprinzip vs. Bereicherungsprinzip

Im Kontext des Erbschaftsteuerrechts stellte sich nun der II. Senat des BFH die Frage: Kann das strikt geltende Stichtagsprinzip ausnahmsweise zurücktreten, wenn der Erbe den Nachlass tatsächlich nie erhält und deshalb wirtschaftlich nicht bereichert ist?

weiterlesen
Billigkeit in der Erbschaftsteuer: Stichtagsprinzip vs. Bereicherungsprinzip
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht