11.12.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neues Vertragsrecht für Online-Wirtschaft?

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Im EU-Recht besteht eindeutig eine Lücke, was mangelhafte digitale Inhalte anbelangt. Die meisten Mitgliedstaaten verfügen über keine einschlägigen Vorschriften.

Die EU-Kommission lässt ihrer Strategie für den Digitalen Binnenmarkt  konkrete Schritte folgen und stellte zwei Vorschläge vor, mit welchen den Unternehmen der Verkauf über das Internet leichter gemacht werden sollen.

Eines der zentralen Anliegen der Strategie für den Digitalen Binnenmarkt ist der bessere europaweite Zugang von Verbrauchern und Unternehmen zu Waren und Dienstleistungen über das Internet. Der Online-Handel nimmt zu, bleibt aber hinter seinem Potenzial zurück: Nur 12 Prozent der Händler in der EU verkaufen online an Kunden in anderen EU-Ländern, während immerhin 37 Prozent von ihnen, also dreimal so viele, das Internet im eigenen Land als Absatzkanal nutzen. Das gleiche Bild zeigt sich auf Seiten der Verbraucher: Auch hier bestellen nahezu dreimal so viele (nämlich 44 Prozent) Waren oder Dienstleistungen über das Internet im Inland wie im Ausland (15 Prozent).

Gemeinsame EU-Regeln statt Flickenteppich

Die Kommission hat nun zwei Vorschläge angenommen: einen Vorschlag über die Bereitstellung digitaler Inhalte (z. B. Musikdateien im Streaming) und einen über den Online-Handel mit Waren (z. B. Kleidung). Beide Vorschläge werden die wichtigsten Hindernisse für den grenzübergreifenden Online-Handel in der EU angehen: die Fragmentierung auf dem Gebiet des Verbrauchervertragsrechts mit entsprechend hohen Kosten für – insbesondere mittelständische – Unternehmen und das niedrige Vertrauen der Verbraucher in Online-Käufe im Ausland. Die Beseitigung der mit unterschiedlichen Vertragsrechtsvorschriften verbundenen Hemmnisse würde der gesamten europäischen Wirtschaft zugute kommen. Mehr als 122.000 Unternehmen würden dann bald mit dem Verkauf an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten beginnen können; insbesondere mittelständischen Unternehmen würden damit neue Märkte erschließen.

Vorteile für Unternehmen:

– Rechtssicherheit und unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen: Heute müssen Unternehmen Zeit und Geld dafür aufwenden, die Bestimmungen von Kaufverträgen an die Vorschriften des Mitgliedstaates anzupassen, in den sie verkaufen. Diese wären dann vereinheitlicht.

– Kostenersparnis: Derzeit kostet es jedes Unternehmen einmalig 9.000 Euro, um vertragliche Bestimmungen an das innerstaatliche Vertragsrecht eines anderen Mitgliedstaates anzupassen. Dank der neuen EU-weiten Regeln könnte sich die Ersparnis auf bis zu 243.000 Euro belaufen, wenn ein Unternehmen in alle Mitgliedstaaten verkaufen wollte.

(EU-Kommission, PM vom 09.12.2015 / Viola C. Didier)


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