• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neues Rekordhoch beim Beschäftigungsbarometer

27.12.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Neues Rekordhoch beim Beschäftigungsbarometer

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Die deutschen Unternehmen suchen immer mehr Personal. Das ifo Beschäftigungsbarometer stieg auf 113,5 Punkte im Dezember, von 113,2 Punkten im November. Das ist erneut ein historisches Rekordhoch.

Insbesondere die Industrie plant, ihre Mitarbeiterzahl deutlich zu vergrößern. Auch hier stieg das Barometer auf einen neuen Rekordwert. Nahezu alle wichtigen Branchen planen, ihren Personalbestand zu vergrößern. Auch im Handel bleibt die Einstellungsbereitschaft hoch. Gleiches gilt für das Bauhauptgewerbe. Bei den Dienstleistern suchen insbesondere Speditions- und Logistikbetriebe nach neuen Mitarbeitern.

(ifo Institut, PM vom 22.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Cornelius L. Roth


25.02.2026

Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21

Verpflichtet sich eine SE, AG oder KGaA mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen abzuführen, so ist …

weiterlesen
Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21

Meldung

©animaflora/fotolia.com


25.02.2026

110-Euro-Grenze: BFH setzt neue Maßstäbe bei Abschiedsfeiern

Tritt der Arbeitgeber bei einer Abschiedsfeier als Gastgeber auf, bestimmt er die Gästeliste und steht ein beruflicher Anlass im Vordergrund, liegt kein Arbeitslohn vor.

weiterlesen
110-Euro-Grenze: BFH setzt neue Maßstäbe bei Abschiedsfeiern

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


25.02.2026

Kein Spekulationsgeschäft trotz Luxus-Wohnmobil

Auch hochpreisige Wirtschaftsgüter können „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ sein, sodass deren Gewinn beim Verkauf steuerfrei bleiben kann.

weiterlesen
Kein Spekulationsgeschäft trotz Luxus-Wohnmobil
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)