03.12.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neues Recht für Syndikusanwälte

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Das neue Gesetz soll das Recht der Syndikusanwälte regeln, nachdem ein Urteil des BSG für Wirbel gesorgt hat.

Der Rechtsausschuss hat einen Gesetzentwurf zum Recht der Syndikusanwälte am Mittwoch gebilligt, der die Fragen zur Altersversorgung und zur Berufshaftpflicht aufgreift.

Für Rechtsanwälte, die nicht in einer Kanzlei tätig, sondern bei einem Unternehmen angestellt sind, so genannte Syndikusanwälte, soll die Rechtsstellung klarer geregelt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf (18/5201) wurde nun vom Rechtsausschuss gebilligt. Die Oppositionsfraktionen lehnten sowohl die von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungen als auch den Gesetzentwurf selbst ab.

Versorgungswerke bleiben offen für Syndizi

Mit dem Gesetz wird insbesondere klargestellt, dass Syndikusanwälte in der berufsständischen Altersversorgung der Anwälte bleiben können. Das Bundessozialgericht hatte zuvor festgestellt, dass die geltende Rechtslage eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung ergibt. Eine Berufshaftpflichtversicherung, wie sie für Anwälte in Kanzleien vorgeschrieben ist, müssen Syndikusanwälte nach dem Beschluss des Rechtsausschusses aber nicht abschließen.

(Deutscher Bundestag, hib vom 02.12.2015/ Viola C. Didier)


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