• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neues Musterverfahren zur Umsatzsteuerumkehr bei Bauleistungen

03.05.2016

Meldung, Steuerrecht

Neues Musterverfahren zur Umsatzsteuerumkehr bei Bauleistungen

Beitrag mit Bild

Der Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen ist inzwischen ein Dauerstreitpunkt im Umsatzsteuerrecht.

Der BdSt unterstützt ein neues Musterverfahren zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Von dem Verfahren profitieren Bauunternehmer, die Leistungen an Bauträger erbracht hatten und nun vom Finanzamt einen geänderten Umsatzsteuerbescheid plus Steuernachzahlungen erhalten haben.

Derzeit ist umstritten, ob die Umsatzbesteuerung von Bauleistungen rückwirkend geändert werden darf: Der Gesetzgeber führte im Jahr 2014 neue Regeln zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen ein. Die neuen Regeln sollen gemäß § 27 Abs. 19 UStG auch für zurückliegende Sachverhalte gelten. Die Finanzgerichte haben die Rückwirkung bisher unterschiedlich bewertet. Der Bundesfinanzhof hat allerdings in zwei Fällen die Aussetzung der Vollziehung gewährt, weil aus Sicht des Gerichts ernstliche Zweifel an der Nachforderung bestanden (Az. V B 87/15 und XI B 84/15).

Neue Klage vor dem FG Niedersachsen

Im aktuellen Musterfall erbrachte ein Bauhandwerker im Jahr 2012 Elektroleistungen an eine Immobilienfirma. Nach damals geltender Rechtslage ging die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger – also die Immobilienfirma – über. Diese führte die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Nachdem der Bundesfinanzhof im August 2013 entschied, dass es bei Bauträgern nicht zu einer Steuerumkehr kommt, änderte sich die Rechtslage im Jahr 2014. Aufgrund der geänderten Rechtslage verlangte die Immobilienfirma die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück. Nun verlangte das Finanzamt seinerseits rückwirkend die Steuer vom Kläger. Dagegen richtet sich dessen aktuelle Klage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht.

(BdSt, PM vom 29.04.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©peshkova/123rf.com


11.02.2025

Worauf Wirtschaftsprüfer beim KI-Einsatz achten müssen

Die Nutzung von KI-generierten Ergebnissen setzt voraus, dass Wirtschaftsprüfer deren Verlässlichkeit beurteilen können. Hier hilft das FAQ der WPK weiter.

weiterlesen
Worauf Wirtschaftsprüfer beim KI-Einsatz achten müssen

Meldung

©momius/fotolia.com


11.02.2025

Hackerangriff auf Rechnungen: Wer haftet wirklich?

Ein aktuelles OLG-Urteil zeigt, dass Unternehmen für unzureichenden Datenschutz beim Versand von Rechnungen haften können.

weiterlesen
Hackerangriff auf Rechnungen: Wer haftet wirklich?

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


10.02.2025

Beschäftigungsverhältnis beginnt nicht mit Vertragsunterschrift

Das Urteil des LSG zeigt, dass ein Arbeitsverhältnis nicht allein durch einen unterschriebenen Vertrag entsteht. Ohne Arbeitsantritt gibt es keine Sozialversicherungspflicht.

weiterlesen
Beschäftigungsverhältnis beginnt nicht mit Vertragsunterschrift

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank