• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neues Musterverfahren zur Umsatzsteuerumkehr bei Bauleistungen

03.05.2016

Meldung, Steuerrecht

Neues Musterverfahren zur Umsatzsteuerumkehr bei Bauleistungen

Beitrag mit Bild

Der Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen ist inzwischen ein Dauerstreitpunkt im Umsatzsteuerrecht.

Der BdSt unterstützt ein neues Musterverfahren zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Von dem Verfahren profitieren Bauunternehmer, die Leistungen an Bauträger erbracht hatten und nun vom Finanzamt einen geänderten Umsatzsteuerbescheid plus Steuernachzahlungen erhalten haben.

Derzeit ist umstritten, ob die Umsatzbesteuerung von Bauleistungen rückwirkend geändert werden darf: Der Gesetzgeber führte im Jahr 2014 neue Regeln zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen ein. Die neuen Regeln sollen gemäß § 27 Abs. 19 UStG auch für zurückliegende Sachverhalte gelten. Die Finanzgerichte haben die Rückwirkung bisher unterschiedlich bewertet. Der Bundesfinanzhof hat allerdings in zwei Fällen die Aussetzung der Vollziehung gewährt, weil aus Sicht des Gerichts ernstliche Zweifel an der Nachforderung bestanden (Az. V B 87/15 und XI B 84/15).

Neue Klage vor dem FG Niedersachsen

Im aktuellen Musterfall erbrachte ein Bauhandwerker im Jahr 2012 Elektroleistungen an eine Immobilienfirma. Nach damals geltender Rechtslage ging die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger – also die Immobilienfirma – über. Diese führte die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Nachdem der Bundesfinanzhof im August 2013 entschied, dass es bei Bauträgern nicht zu einer Steuerumkehr kommt, änderte sich die Rechtslage im Jahr 2014. Aufgrund der geänderten Rechtslage verlangte die Immobilienfirma die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück. Nun verlangte das Finanzamt seinerseits rückwirkend die Steuer vom Kläger. Dagegen richtet sich dessen aktuelle Klage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht.

(BdSt, PM vom 29.04.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


21.07.2026

Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Die Erbschaftsteuer bleibt politisch und verfassungsrechtlich unter Druck. Neben dem SPD-Konzept „FairErben“ liegt nun auch ein Positionspapier der Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer vom 19.06.2026 zur Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer vor.

weiterlesen
Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


21.07.2026

Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Möchte der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden durch die Zahlung eines Zielbonus zu mehr Leistung motivieren („Management by Objectives“), so wird er typischerweise in einem Rahmenvertrag die generellen Regelungen festhalten. Dies kann entweder im Arbeitsvertrag oder kollektivrechtlich in einer Betriebsvereinbarung geschehen. Dabei geht es häufig um viel Geld. Nicht zuletzt deshalb beschäftigen Bonussysteme immer öfter die Arbeitsgerichte. Dabei geht es in letzter Zeit immer mehr um das Verhältnis von Zielvereinbarungen und Zielvorgaben und um Störfälle im Prozess der Zielfestsetzung und der Messung der Zielerreichung.

weiterlesen
Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


21.07.2026

Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben

Vollzeitbeschäftigte verdienten 2025 mehr, doch regionale und persönliche Gehaltsunterschiede blieben weiterhin deutlich bestehen.

weiterlesen
Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht