• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neues Musterverfahren zur Umsatzsteuerumkehr bei Bauleistungen

03.05.2016

Meldung, Steuerrecht

Neues Musterverfahren zur Umsatzsteuerumkehr bei Bauleistungen

Beitrag mit Bild

Der Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen ist inzwischen ein Dauerstreitpunkt im Umsatzsteuerrecht.

Der BdSt unterstützt ein neues Musterverfahren zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Von dem Verfahren profitieren Bauunternehmer, die Leistungen an Bauträger erbracht hatten und nun vom Finanzamt einen geänderten Umsatzsteuerbescheid plus Steuernachzahlungen erhalten haben.

Derzeit ist umstritten, ob die Umsatzbesteuerung von Bauleistungen rückwirkend geändert werden darf: Der Gesetzgeber führte im Jahr 2014 neue Regeln zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen ein. Die neuen Regeln sollen gemäß § 27 Abs. 19 UStG auch für zurückliegende Sachverhalte gelten. Die Finanzgerichte haben die Rückwirkung bisher unterschiedlich bewertet. Der Bundesfinanzhof hat allerdings in zwei Fällen die Aussetzung der Vollziehung gewährt, weil aus Sicht des Gerichts ernstliche Zweifel an der Nachforderung bestanden (Az. V B 87/15 und XI B 84/15).

Neue Klage vor dem FG Niedersachsen

Im aktuellen Musterfall erbrachte ein Bauhandwerker im Jahr 2012 Elektroleistungen an eine Immobilienfirma. Nach damals geltender Rechtslage ging die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger – also die Immobilienfirma – über. Diese führte die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Nachdem der Bundesfinanzhof im August 2013 entschied, dass es bei Bauträgern nicht zu einer Steuerumkehr kommt, änderte sich die Rechtslage im Jahr 2014. Aufgrund der geänderten Rechtslage verlangte die Immobilienfirma die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück. Nun verlangte das Finanzamt seinerseits rückwirkend die Steuer vom Kläger. Dagegen richtet sich dessen aktuelle Klage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht.

(BdSt, PM vom 29.04.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©M.Schuppich/fotolia.com


27.08.2026

Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt

Immer mehr Steuerpflichtige nutzen KI und Apps für ihre Steuererklärung und zeigen zugleich großes Interesse an einer automatisch vorausgefüllten Ein-Klick-Lösung.

weiterlesen
Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt

Steuerboard

Emanuel Benning


27.08.2026

Grundstücksübertragung im Zugewinnausgleich: Entgeltliche Veräußerung trotz familienrechtlicher Veranlassung?

Die Erfüllung güterrechtlicher Ausgleichsansprüche durch Immobilien wird in der Beratungspraxis häufig primär unter schenkung- und erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten strukturiert, insbesondere bei der Übertragung im Rahmen einer Güterstandsschaukel. Einkommensteuerlich kann dieselbe Übertragung jedoch eine erheblich andere Wirkung entfalten.

weiterlesen
Grundstücksübertragung im Zugewinnausgleich: Entgeltliche Veräußerung trotz familienrechtlicher Veranlassung?

Meldung

©jirsak/123rf.com


27.08.2026

Annahmeverzug: Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote

Das BAG begrenzt den Auskunftsanspruch des Arbeitgebers auf die Informationen, die er benötigt, um einen böswillig unterlassenen Zwischenverdienst darzulegen.

weiterlesen
Annahmeverzug: Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht