19.08.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Anlegerschutz: neues Maßnahmenpaket

Beitrag mit Bild

©number1411/fotolia.com

Anlegerschutz ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung bei der Finanzmarktregulierung. Gesetzliche und aufsichtliche Maßnahmen sollen ein Umfeld schaffen, das insbesondere auch Privatanlegern, unter Berücksichtigung ihrer Risikotragfähigkeit, weitestgehend eigenverantwortliche Anlageentscheidungen ermöglicht.

Die Entwicklungen an den Finanzmärkten bleiben nicht stehen. Erfahrungen aus der Anwendungspraxis machen deutlich, dass der Schutz von Anlegern weiter gestärkt werden muss. Zu diesem Zweck haben sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf ein Maßnahmenpaket zur Stärkung des Anlegerschutzes verständigt.

Strengere Regulierung und mehr Überwachung

Das beschlossene Maßnahmenpaket zum Anlegerschutz erweitert die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten wie auch bei deren Vertrieb. Vermögensanlagen werden noch strenger reguliert. Zusätzlich wird die BaFin ihre Zuständigkeit für den kollektiven Verbraucherschutz verstärkt zur Aufklärung und Bildung von Verbrauchern im Bereich Finanzen nutzen.

Im Einzelnen geht es um folgende Anlegerschutz-Maßnahmen:

  • Abschaffung sogenannter unvollständiger Verkaufsprospekte
  • Verbot von Blindpool-Konstruktionen bei Vermögensanlagen
  • Beschränkung des Vertriebs von Vermögensanlagen auf beaufsichtigte Vermittler
  • Bessere Prüfungsmöglichkeit der Rechnungslegung von Vermögensanlagenemittenten
  • Verpflichtende Mittelverwendungskontrolle durch unabhängigen Dritten im Fall von Direktinvestments
  • Konsequente Nutzung der Produktinterventionsbefugnis bei Vermögensanlagen
  • Abschaffung der bloßen Registrierungsmöglichkeit bei geschlossenen Publikumsfonds
  • Übertragung der Aufsicht über freie Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Verstärkte BaFin-Aktivitäten zur Verbraucherbildung im Bereich Vermögensanlagen

(BMJV, PM vom 15.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


30.07.2026

BFH zur Gewinnerzielungsabsicht bei Photovoltaikanlagen

Ein theoretischer Restwert einer Photovoltaikanlage und spätere Gesetzesänderungen machen eine negative Gewinnprognose nicht automatisch positiv.

weiterlesen
BFH zur Gewinnerzielungsabsicht bei Photovoltaikanlagen

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


30.07.2026

BFH stärkt Vorsteuerabzug bei Projektabbruch

Vorsteuer aus Beratungskosten bleibt abziehbar, wenn der Schadensersatzanspruch auf einer geplanten unternehmerischen Tätigkeit beruht.

weiterlesen
BFH stärkt Vorsteuerabzug bei Projektabbruch
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht