19.08.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Anlegerschutz: neues Maßnahmenpaket

Beitrag mit Bild

©number1411/fotolia.com

Anlegerschutz ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung bei der Finanzmarktregulierung. Gesetzliche und aufsichtliche Maßnahmen sollen ein Umfeld schaffen, das insbesondere auch Privatanlegern, unter Berücksichtigung ihrer Risikotragfähigkeit, weitestgehend eigenverantwortliche Anlageentscheidungen ermöglicht.

Die Entwicklungen an den Finanzmärkten bleiben nicht stehen. Erfahrungen aus der Anwendungspraxis machen deutlich, dass der Schutz von Anlegern weiter gestärkt werden muss. Zu diesem Zweck haben sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf ein Maßnahmenpaket zur Stärkung des Anlegerschutzes verständigt.

Strengere Regulierung und mehr Überwachung

Das beschlossene Maßnahmenpaket zum Anlegerschutz erweitert die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten wie auch bei deren Vertrieb. Vermögensanlagen werden noch strenger reguliert. Zusätzlich wird die BaFin ihre Zuständigkeit für den kollektiven Verbraucherschutz verstärkt zur Aufklärung und Bildung von Verbrauchern im Bereich Finanzen nutzen.

Im Einzelnen geht es um folgende Anlegerschutz-Maßnahmen:

  • Abschaffung sogenannter unvollständiger Verkaufsprospekte
  • Verbot von Blindpool-Konstruktionen bei Vermögensanlagen
  • Beschränkung des Vertriebs von Vermögensanlagen auf beaufsichtigte Vermittler
  • Bessere Prüfungsmöglichkeit der Rechnungslegung von Vermögensanlagenemittenten
  • Verpflichtende Mittelverwendungskontrolle durch unabhängigen Dritten im Fall von Direktinvestments
  • Konsequente Nutzung der Produktinterventionsbefugnis bei Vermögensanlagen
  • Abschaffung der bloßen Registrierungsmöglichkeit bei geschlossenen Publikumsfonds
  • Übertragung der Aufsicht über freie Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Verstärkte BaFin-Aktivitäten zur Verbraucherbildung im Bereich Vermögensanlagen

(BMJV, PM vom 15.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


08.01.2026

TaxonomieVO: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

Die EU hat einen neuen delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung veröffentlicht, der weitreichende Auswirkungen für Unternehmen hat.

weiterlesen
TaxonomieVO: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


07.01.2026

Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich

Ein Geschäftsführer haftet auch nach seiner Abberufung persönlich für sittenwidrige Schädigungen, wenn er in das betrügerische System maßgeblich eingebunden war.

weiterlesen
Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)