• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neues Konzerninsolvenzrecht ermöglicht effizientere Abwicklung komplexer Konzerninsolvenzen

26.04.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neues Konzerninsolvenzrecht ermöglicht effizientere Abwicklung komplexer Konzerninsolvenzen

Beitrag mit Bild

©marteck/fotolia.com

Ab sofort regelt das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen die Insolvenz konzernverbundener Unternehmen. Regelmäßig stellt die Insolvenz eines Unternehmensverbunds alle Beteiligten vor komplexe Herausforderungen.

„Das neue Gesetz trägt erheblich dazu bei, den Spagat zwischen der Abwicklung der einzelnen Unternehmen und der ganzheitlichen Abwicklung des Konzerns zu bewältigen“, erklärt Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein. „Wir begrüßen vor diesem Hintergrund insbesondere die nun gesetzlich verankerte Kooperationspflicht der Insolvenzverwalter, Insolvenzgerichte und der Gläubigerausschüsse.“

Mehr Effizienz dank Gruppeninsolvenzverwalter

Die neue Kooperationspflicht könne die Abwicklung von Konzerninsolvenzen laut DAV insgesamt effizienter und transparenter machen. Nicht ausreichend geklärt sei allerdings, ob die Regelungen auch den vorläufigen Sachwalter und die Organe der Schuldnerin hinsichtlich der ansonsten geltenden Kooperationspflicht binden. Zu mehr Effizienz trägt auch die neu geschaffene Funktion des Gruppeninsolvenzverwalters bei, der bei Bedarf bestellt werden kann. Der Verfahrenskonzentration dienen außerdem der so genannte Gruppengerichtsstand sowie die Bestimmung jeweils eines Gruppeninsolvenzgerichtes je Oberlandesgerichtsbezirk. „Insgesamt“, resümiert Weitzmann, „rückt der Gesetzgeber deutlich an die Praxis heran.“ Auch deswegen rechne er damit, dass die Praxis die Regeln schnell umsetze.

(DAV, PM vom 24.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Christian Hesse


18.02.2026

Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Liegen die Voraussetzungen der sog. Zurechnungsbesteuerung vor, werden die Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung oder vergleichbaren Vermögensmasse (bspw. einem US-Trust) vorranging dem unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter oder sonst den Bezugs- und Anfallsberechtigten „entsprechend ihrem Anteil zugerechnet“. Wie aber lässt sich dieser Anteil bei solchen Nachfolgevehikeln, die naturgemäß keine Beteiligung vermitteln, überhaupt bestimmen?

weiterlesen
Die Zurechnungsquote der Zurechnungsbesteuerung – eine Momentaufnahme

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


18.02.2026

ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

IFRS 18 verändert zwar nicht die Bewertung, wohl aber die Darstellung der finanziellen Leistung und greift damit tief in Reporting, Kennzahlenlogik und Kapitalmarktkommunikation ein.

weiterlesen
ESMA verschärft Gangart bei IFRS 18

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


18.02.2026

Rekordzahlen beim Bildungsurlaub

Eine aktuelle Untersuchung zum Bildungsurlaub belegt mit einem Rekord von 1,2 Millionen Beschäftigten, dass derzeit der Schwerpunkt auf Gesundheitsseminaren liegt.

weiterlesen
Rekordzahlen beim Bildungsurlaub
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)