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07.10.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Neues Informationsportal zur Sozialversicherung

ISSB schließt Erörterungen zu IFRS S1 und S2 ab

Arbeitgeber dürfen sich freuen: Ein neues Informationsportal zur Sozialversicherung soll Arbeitgebern Durchblick verschaffen.

Das Informationsportal „Sozialversicherung für Arbeitgeber“ wird künftig die Arbeit erleichtern. Es soll Arbeitgebern „bedarfsgerecht“, schnell und auf unkomplizierte Weise einen Überblick zu den für sie relevanten Informations- und Meldepflichten nach dem Sozialversicherungsrecht vermitteln.

Besonders für mittelständische und kleine Arbeitgeber stellt die Durchdringung der komplexen gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und Richtlinien im Bereich der sozialen Sicherung eine Bürde dar. Zu diesem Ergebnis kommt ein durch das Bundesministerium für Arbeit (BMAS) in den Jahren 2012 bis 2014 durchgeführtes Projekt „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS). Vor allem im Rahmen der Sammlung von Daten – als Vorstufe der eigentlichen Datenerfassung – werden Arbeitgeber kaum maschinell unterstützt. Diesem Zustand soll nun ein Ende gesetzt werden.

Was das Portal leistet und wem es nutzt

Ziel des öffentlichen Portals ist es, Arbeitgebern „bedarfsgerecht“, schnell und auf unkomplizierte Weise einen Überblick zu den für sie relevanten Informations- und Meldepflichten nach dem Sozialversicherungsrecht zu vermitteln. Hierzu sollen keine sozialversicherungsrechtlichen Vorkenntnisse notwendig sein. Vielmehr sollen Arbeitgeber als Anwender durch einfache Entscheidungsfragen (Ja/Nein) durch die komplexe Materie des Meldewesens geführt werden. Dafür werden den Unternehmen die Angebote der Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie der Bundesagentur für Arbeit gebündelt zur Verfügung gestellt. Zielgerichtet wird auf selbige verwiesen.

Der Startschuss ist gefallen

Der Startschuss für die konzeptionelle Umsetzung des Portals, das im Auftrag des BMAS erstellt wird, ist bereits gefallen. Anwender können die Onlineplattform voraussichtlich ab 01.01.2017 nutzen.

(DStV, PM vom 05.10.2016/ Viola C. Didier)


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