28.05.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neues Gesetz zur Verbraucherschlichtung

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Der Betrieb

Das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz soll einen rechtlichen Rahmen für ein flächendeckendes Angebot zur Verbraucherschlichtung schaffen. Künftig können Verbraucher und Unternehmer für Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen die Hilfe staatlicher oder staatlich anerkannter Schlichtungsstellen in Anspruch nehmen.

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten beschlossen. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz enthält die wesentlichen Anforderungen an Verbraucherschlichtungsstellen und regelt das Verfahren. Die Teilnahme an den Streitbeilegungsverfahren ist freiwillig. Unternehmer müssen künftig auf ihrer Webseite oder mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen klar und verständlich darüber informieren, ob sie an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilnehmen oder nicht.

Streitschlichtung zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung

„Durch den Ausbau der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten werden sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer neue niedrigschwellige Möglichkeiten der Konfliktbeilegung geschaffen“, erklärt Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas. „Verbraucherinnen und Verbraucher können bei Streitigkeiten etwa über Mängel von Produkten oder Dienstleistungen in einem einfachen, unbürokratischen und für sie regelmäßig kostenfreien Verfahren versuchen eine Schlichtung zu erreichen. Unternehmer signalisieren durch ihre Teilnahme an Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung ein besonders kundenfreundliches Interesse an Konfliktlösungen, wodurch Geschäftsbeziehungen erhalten werden können. Die Streitschlichtung leistet damit einen wichtigen Beitrag zu Kundenzufriedenheit und Kundenbindung.“

(BMJV / Viola C. Didier)


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