Ab heute gibt es das neue ElterngeldPlus. Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, haben jetzt mehr Wahlfreiheit beim Elterngeld. Sie können Teilzeitarbeit und Elterngeld besser kombinieren und den Bezug des Elterngeldes dadurch verlängern.
Das neue ElterngeldPlus bedeutet für viele Väter und Mütter eine entscheidende Verbesserung: Zukünftig bekommen Eltern, die Teilzeit arbeiten während sie Elterngeld beziehen, doppelt so lange ElterngeldPlus. Mit der Neuregelung können so aus 12 Monaten 24 Monate werden: Wenn beide Eltern Teilzeit arbeiten, verbrauchen sie damit nur einen Elterngeldmonat anstatt bisher zwei Monate. Eltern, die zugleich Teilzeit gearbeitet haben, hatten bisher einen Nachteil: Mit der Rückkehr in den Beruf verloren sie einen Teil des Elterngeldanspruchs; sie bekamen weniger als diejenigen, die ganz aus dem Beruf ausstiegen.
Unterstützung für Paare und Alleinerziehende
Die bisherige Regelung der Partnermonate bleibt erhalten: Eltern haben gemeinsam Anspruch auf zwei zusätzliche Monate, wenn nicht nur ein Elternteil sein Erwerbseinkommen nach der Geburt reduziert. Einen besonderen Bonus erhalten künftig Eltern, die gleichzeitig ihre Arbeitszeit reduzieren, um mehr Zeit für die Familie zu haben: Arbeiten beide Elternteile für mindestens vier aufeinanderfolgende Monate zwischen 25 und 30 Stunden, erhalten sie jeweils vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Für alleinerziehende Elternteile ist gewährleistet, dass sie die Erweiterung der Elterngeldregelungen in gleichem Maße nutzen können wie Paare.
Flexiblere Elternzeit
Die Elternzeit wird außerdem flexibler. Die Möglichkeit, Elternzeit auf einen Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag eines Kindes zu übertragen, wird von bisher 12 auf bis zu 24 Monate ausgeweitet. Für Eltern wird es damit leichter, sich beispielsweise zur Einschulung mehr Zeit für ihr Kind zu nehmen. Seit Einführung des Elterngeldes 2007 machen verstärkt auch Väter hiervon Gebrauch. Lag die Väterbeteiligung im Jahr 2008 noch bei 21 Prozent, so waren es 2014 schon gut 32 Prozent.
Zwillinge oder Mehrlinge
Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen haben pro Geburt nur Anspruch auf einmal Elterngeld. Da diese Eltern nach der Geburt aber einen deutlich höheren Aufwand haben, erhalten sie für jedes Mehrlingsgeschwisterkind einen Zuschlag von 300 Euro.
(Bundesregierung / Viola C. Didier)