In Tokio wurde nach fünfjähriger Verhandlung der Entwurf eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) paraphiert. Der Entwurf sieht eine umfassende Änderung der bestehenden Regelungen mit Japan vor.
Das neue DBA wird Senkungen der Quellensteuern auf Dividenden-, Zins- und Lizenzzahlungen enthalten, um Investitionen zwischen beiden Staaten zu fördern. Ferner soll die Abgrenzung der Besteuerungsrechte bei Unternehmenseinkünften u. a. unter Berücksichtigung der OECD-Grundsätze zur Gewinnzurechnung bei Betriebsstätten (Authorized OECD Approach – AOA) erfolgen.
Einigung auf Quellensteuersenkungen und Schiedsverfahren
Die in Fällen drohender Doppelbesteuerung mögliche Streitbeilegung durch Verständigungsverfahren wird um ein verbindliches Schiedsverfahren ergänzt werden. Das geplante neue Abkommen wird auch die grenzüberschreitende Amtshilfe in Steuersachen um die Beitreibung von Steuerforderungen erweitern. Die Paraphierung des Entwurfs am 03.07.2015 markiert den Abschluss der Verhandlungen auf Arbeitsebene. Das DBA wird nach seiner Unterzeichnung und seinem Inkrafttreten das im Jahr 1966 abgeschlossene und 1979 und 1983 geänderte Abkommen ersetzen.
(BMF / Viola C. Didier)