21.07.2015

Meldung, Steuerrecht

Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

In Tokio wurde nach fünfjähriger Verhandlung der Entwurf eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) paraphiert. Der Entwurf sieht eine umfassende Änderung der bestehenden Regelungen mit Japan vor.

Das neue DBA wird Senkungen der Quellensteuern auf Dividenden-, Zins- und Lizenzzahlungen enthalten, um Investitionen zwischen beiden Staaten zu fördern. Ferner soll die Abgrenzung der Besteuerungsrechte bei Unternehmenseinkünften u. a. unter Berücksichtigung der OECD-Grundsätze zur Gewinnzurechnung bei Betriebsstätten (Authorized OECD Approach – AOA) erfolgen.

Einigung auf Quellensteuersenkungen und Schiedsverfahren

Die in Fällen drohender Doppelbesteuerung mögliche Streitbeilegung durch Verständigungsverfahren wird um ein verbindliches Schiedsverfahren ergänzt werden. Das geplante neue Abkommen wird auch die grenzüberschreitende Amtshilfe in Steuersachen um die Beitreibung von Steuerforderungen erweitern. Die Paraphierung des Entwurfs am 03.07.2015 markiert den Abschluss der Verhandlungen auf Arbeitsebene. Das DBA wird nach seiner Unterzeichnung und seinem Inkrafttreten das im Jahr 1966 abgeschlossene und 1979 und 1983 geänderte Abkommen ersetzen.

(BMF / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank