Das aktuelle BMF-Schreiben zum Investmentsteuergesetz 2018 beschäftigt sich mit der Selbstdeklaration von Investmentfonds oder Anteilklassen i. S. d. § 10 InvStG 2018 sowie von Spezial-Investmentfonds.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) lässt gemäß Schreiben vom 21.09.2017 für eine Übergangsphase zu, dass eine Steuerbegünstigung nach § 10 InvStG 2018 auch dann gewährt wird, wenn ein Investmentfonds erst bis um 30.06.2018 seine Anlagebedingungen entsprechend anpasst. Auch einem Spezial-Investmentfonds wird eine entsprechend längere Frist zur Anpassung seiner Anlagebedingungen eingeräumt.
Unter welchen Voraussetzungen dies gilt, lesen Sie im BMF-Schreiben IV C 1 – S-1980-1 vom 21.09.2017.
(BMF vom 21.09.2017 / Viola C. Didier)