Der Hauptfachausschuss der IDW hat kürzlich punktuelle, redaktionelle Änderungen in IDW RS HFA 44 (Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Konzernabschluss und Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises) verabschiedet.
Die Änderungen in IDW RS HFA 44 stellen den Umfang der einzubeziehenden Zahlen bei unterjährigem Erwerb eines Tochterunternehmens klar, ebenso den Umfang der erstmaligen Pflicht zur Konzernrechnungslegung. Damit wird der IDW RS HFA 44 an das HGB i.d.F. des BilRUG angepasst. Eine Änderungsfassung wird in Heft 2/2018 der Mitglieder-Zeitschrift „IDW Life“ abgedruckt werden.
(IDW vom 23.01.2018 / Viola C. Didier)