• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neues Batterierecht: Zwischen Umweltschutz und Bürokratieballast

02.09.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neues Batterierecht: Zwischen Umweltschutz und Bürokratieballast

Ein Gesetzentwurf zur Anpassung des deutschen Batterierechts an die neue EU-Verordnung sorgt für kontroverse Debatten. Während Umweltverbände ambitioniertere Maßnahmen fordern, warnen Industrievertreter vor Überregulierung und unnötiger Bürokratie.

Beitrag mit Bild

designer491/123rf.com

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1150) will die EU-Verordnung 2023/1542 in nationales Recht überführen. Ziel ist es, einheitliche Regeln zur Herstellung, Kennzeichnung, Sammlung und Entsorgung von Batterien zu schaffen. Neben neuen Sammelquoten (63 % bis 2027, 73 % bis 2030) sind auch Vorgaben zu gefährlichen Stoffen und Lieferkettenverantwortung enthalten. Das bestehende Batteriegesetz (BattG) soll durch ein neues „Batterierecht-Durchführungsgesetz“ (BattDG) ersetzt werden.

Geteilte Meinungen der Sachverständigen

In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am 01.09.2025 hagelt es Kritik von Unions-Experten und Industrie: Vor allem von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige äußerten sich kritisch. Sie bemängelten, dass der Gesetzentwurf über die EU-Vorgaben hinausgehe. Vertreter der Industrie warnten vor einem „Goldplating“. Die zusätzlichen Anforderungen seien kostspielig, schwer umsetzbar und gefährdeten die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Hersteller.

Georgios Chryssos (GRS) und Gunther Kellermann (ZVEI) kritisierten insbesondere die geplante zentrale Abholung sowie die Vielzahl an vorgeschriebenen Gefahrgutbehältern – eine europaweit einzigartige Regelung. Auch die Beitragsermittlung anhand von acht statt zwei Kriterien wurde bemängelt. Reinhard Müller-Syhre (AfD) sprach gar von einem „bürokratischen Moloch“.

Zustimmung mit Vorbehalten von Umweltseite

Experten der SPD, Grünen und Linken befürworteten den Entwurf im Grundsatz, forderten aber weitergehende Regelungen. Anja Siegesmund (BDE) kritisierte, dass das Problem von Bränden durch Lithium-Ionen-Akkus nicht ausreichend adressiert werde. Sie sprach sich für ein Pfandsystem sowie eine stärkere Verzahnung mit dem Elektrogerätegesetz aus.

Die Deutsche Umwelthilfe bemängelte, dass Hersteller durch Einzelverantwortung höhere Gebühren umgehen könnten. Eine verbindliche Systembeteiligung sei notwendig, um Umweltschäden wirksam zu begrenzen und Sammelquoten zu verbessern.

Praktische Herausforderungen für den Handel

Antje Gerstein (HDE) verwies auf praktikable Grenzen bei der Rücknahme beschädigter Batterien im Einzelhandel. Diese sollten durch Fachpersonal auf Wertstoffhöfen entsorgt werden. Auch Uwe Feige (Kommunalservice Jena) äußerte Bedenken bezüglich Sicherheit und Hygiene im Handel.

Fazit: Balance zwischen Umweltambition und Umsetzbarkeit gesucht

Der Entwurf zum neuen Batterierecht steht im Spannungsfeld zwischen Umweltzielen und praktischer Umsetzbarkeit. Während Umweltverbände ambitioniertere Maßnahmen fordern, warnt die Wirtschaft vor einer Überregulierung. Die Politik steht vor der Aufgabe, die europäische Verordnung wirksam und zugleich praktikabel in nationales Recht zu überführen.


Dt. Bundestag vom 01.09.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

Seiya Tabuchi/istockphoto.com


03.08.2026

Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Der BGH hat die Voraussetzungen für die Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat von Konzerngesellschaften präzisiert.

weiterlesen
Mitbestimmung: BGH begrenzt Arbeitnehmerzurechnung im Konzern

Meldung

sdecoret/123rf.com


03.08.2026

AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Der AI Act verpflichtet Unternehmen zu mehr Transparenz beim Einsatz und bei der Bereitstellung bestimmter KI-Systeme und KI-generierter Inhalte.

weiterlesen
AI Act: Diese Regeln gelten jetzt

Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht