Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/1150) will die EU-Verordnung 2023/1542 in nationales Recht überführen. Ziel ist es, einheitliche Regeln zur Herstellung, Kennzeichnung, Sammlung und Entsorgung von Batterien zu schaffen. Neben neuen Sammelquoten (63 % bis 2027, 73 % bis 2030) sind auch Vorgaben zu gefährlichen Stoffen und Lieferkettenverantwortung enthalten. Das bestehende Batteriegesetz (BattG) soll durch ein neues „Batterierecht-Durchführungsgesetz“ (BattDG) ersetzt werden.
Geteilte Meinungen der Sachverständigen
In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am 01.09.2025 hagelt es Kritik von Unions-Experten und Industrie: Vor allem von der CDU/CSU-Fraktion benannte Sachverständige äußerten sich kritisch. Sie bemängelten, dass der Gesetzentwurf über die EU-Vorgaben hinausgehe. Vertreter der Industrie warnten vor einem „Goldplating“. Die zusätzlichen Anforderungen seien kostspielig, schwer umsetzbar und gefährdeten die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Hersteller.
Georgios Chryssos (GRS) und Gunther Kellermann (ZVEI) kritisierten insbesondere die geplante zentrale Abholung sowie die Vielzahl an vorgeschriebenen Gefahrgutbehältern – eine europaweit einzigartige Regelung. Auch die Beitragsermittlung anhand von acht statt zwei Kriterien wurde bemängelt. Reinhard Müller-Syhre (AfD) sprach gar von einem „bürokratischen Moloch“.
Zustimmung mit Vorbehalten von Umweltseite
Experten der SPD, Grünen und Linken befürworteten den Entwurf im Grundsatz, forderten aber weitergehende Regelungen. Anja Siegesmund (BDE) kritisierte, dass das Problem von Bränden durch Lithium-Ionen-Akkus nicht ausreichend adressiert werde. Sie sprach sich für ein Pfandsystem sowie eine stärkere Verzahnung mit dem Elektrogerätegesetz aus.
Die Deutsche Umwelthilfe bemängelte, dass Hersteller durch Einzelverantwortung höhere Gebühren umgehen könnten. Eine verbindliche Systembeteiligung sei notwendig, um Umweltschäden wirksam zu begrenzen und Sammelquoten zu verbessern.
Praktische Herausforderungen für den Handel
Antje Gerstein (HDE) verwies auf praktikable Grenzen bei der Rücknahme beschädigter Batterien im Einzelhandel. Diese sollten durch Fachpersonal auf Wertstoffhöfen entsorgt werden. Auch Uwe Feige (Kommunalservice Jena) äußerte Bedenken bezüglich Sicherheit und Hygiene im Handel.
Fazit: Balance zwischen Umweltambition und Umsetzbarkeit gesucht
Der Entwurf zum neuen Batterierecht steht im Spannungsfeld zwischen Umweltzielen und praktischer Umsetzbarkeit. Während Umweltverbände ambitioniertere Maßnahmen fordern, warnt die Wirtschaft vor einer Überregulierung. Die Politik steht vor der Aufgabe, die europäische Verordnung wirksam und zugleich praktikabel in nationales Recht zu überführen.