21.08.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Neuerungen bei Pro-Forma-Finanzinformationen

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Das IDW hat zwei Verlautbarungen inhaltlich überarbeitet: Den IDW Rechnungslegungshinweis: Erstellung von Pro-Forma-Finanzinformationen (IDW RH HFA 1.004) und den IDW Prüfungshinweis: Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen (IDW PH 9.960.1).

Ziel der Verlautbarungen ist die Darstellung der jeweiligen Vorgehensweise im deutschen Berufsstand bei Pro-Forma-Finanzinformationen, die freiwillig oder aufgrund der besonderen Anforderungen der EU-Prospektverordnung erstellt werden.

Änderungen in IDW RH HFA 1.004

Die Änderungen in IDW RH HFA 1.004 betreffen im Wesentlichen begriffliche Erläuterungen (z.B. bedeutende finanzielle Verpflichtungen), die Präzisierung von Anwendungskriterien (z.B. relevante Unternehmenstransaktionen) und weitere Ausführungen zu Pro-Forma-Anpassungen.

Änderungen in IDW PH 9.960.1

In IDW PH 9.960.1 gibt es Ergänzungen zu den Voraussetzungen für die Auftragsannahme (z.B. Kenntnisse über regulatorische Rahmenbedingungen), Klarstellungen zum Prüfungsvorgehen sowie Ausführungen zur Angemessenheit der Ausgangszahlen.

Zum Hintergrund

Die geänderte Richtlinie 2003/71/EU (EU-Prospektrichtlinie) und die aktualisierte Verordnung (EG) Nr. 809/2004 (EU-Prospektverordnung) waren Anlass für die Arbeitsgruppe „Umsetzung der EU-Prospektrichtlinie“, diese beiden IDW Verlautbarungen zu überarbeiten. Die EU-Prospektverordnung wurde um Artikel 4a ergänzt, sodass Billigungsbehörden (z.B. die BaFin) in Fällen der sog. komplexen finanztechnischen Vorgeschichte oder bei von Emittenten eingegangenen bedeutenden finanziellen Verpflichtungen weitere Finanzinformationen in einen Prospekt verlangen können.

Der HFA hat die Verlautbarungen im schriftlichen Verfahren am 12.07.2017 verabschiedet. Beide Verlautbarungen werden in Heft 9/2017 der IDW Life veröffentlicht werden.

(IDW vom 18.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel


16.01.2026

Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Die Grunderwerbsteuer soll erneut systematisch reformiert werden. Die Ergänzungstatbestände der Grunderwerbsteuer zur Erfassung von Share Deals haben in den vergangenen Jahren besonders hohe gesetzgeberische Aufmerksamkeit erfahren.

weiterlesen
Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Meldung

nx123nx/123rf.com


16.01.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Reparieren ist besser als Wegwerfen. Mit dem neuen Recht auf Reparatur sollen es Verbraucher einfacher haben, sich für eine Reparatur zu entscheiden.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


16.01.2026

Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht

Die Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die Steuerberatung modernisieren, bürokratische Hürden abbauen und faire steuerliche Rahmenbedingungen schaffen.

weiterlesen
Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)