Der für Pensionsrückstellungen zu verrechnende Zinssatz soll sich künftig nach den Kapitalmarktzinsen der zurückliegenden zehn Jahre richten.
Der Rechtsausschuss hat heute wesentliche Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/5922, 18/6286) beschlossen, der morgen zur Verabschiedung auf der Tagesordnung des Plenums steht. Neben dem eigentlichen Zweck des Gesetzes, der Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Wohnimmobilienkreditrechts der Mitgliedsstaaten, soll eine neue Regelung zum Thema Pensionsrückstellungen, die nichts mit dem Immobiliengeschäft zu tun hat, mit in dieses Gesetz aufgenommen werden, um das Gesetzgebungsverfahren abzukürzen.
Auswirkungen der Niedrigzinsphase sollen abgefedert werden
In das Gesetz soll die Regelung im so genannten Omnibusverfahren aufgenommen werden. Dabei geht es um die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung. Der dafür zu verrechnende Zinssatz soll sich künftig nach den Kapitalmarktzinsen der zurückliegenden zehn Jahre richten statt wie bisher sieben Jahre. Damit sollen die Auswirkungen der anhaltenden Niedrigzinsphase auf die vorgeschriebenen Rückstellungen gedämpft werden.
(hib Nr. 88 vom 17.02.2016/ Viola C. Didier)