Das IASB hat heute den neuen Standard IFRS 16 Leasingverhältnisse veröffentlicht. Die wesentlichen Neuerungen betreffen die Bilanzierung beim Leasingnehmer.
Das IASB hat heute mit IFRS 16 „Leases“ den lang erwarteten neuen Standard zur IFRS-Leasingbilanzierung herausgegeben. Der neue Standard ersetzt die bisherigen, vor fast 30 Jahren eingeführten Bilanzierungsregeln, die nach Ansicht des IASB den aktuellen Anforderungen an eine sachgerechte Leasingbilanzierung nicht mehr gewachsen waren. Leasing bildete eine wichtige und flexible Möglichkeit der Finanzierung für viele Unternehmen. Der bisherige Leasingstandard IAS 17 machte es Investoren und anderen Stakeholdern schwierig, sich ein akkurates Bild von den Leasingverhältnissen eines Unternehmens zu verschaffen.
Problem: Vergleichbarkeit der Unternehmensabschlüsse
Börsennotierte Unternehmen, die nach IFRS oder US-GAAP bilanzieren, haben geschätzte Leasingverbindlichkeiten i.H.v. 3,3 Bio. $, von denen bislang 85 Prozent nicht in den Bilanzen der Unternehmen erscheinen. Grund hierfür ist die bisherige Unterscheidung zwischen Finance Lease (mit Abbildung in der Bilanz) und Operating Lease (Berichterstattung lediglich im Anhang). Hieraus resultierte eine mangelnde Vergleichbarkeit der Unternehmensabschlüsse; Investoren waren gezwungen, die Auswirkungen des ausbilanziellen Leasings zu schätzen.
Konvergenz zwischen IFRS und US-GAAP
Diese Probleme werden nach Ansicht des IASB mit IFRS 16 gelöst, der vorsieht, sämtliche Leasingassets und -verbindlichkeiten in der Bilanz anzugeben. Der Publikation von IFRS16 gingen ein fast zehnjähriger Erarbeitungsprozess und mehrere z.T. kontrovers diskutierte Standardentwürfe voraus. Die Erarbeitung folgte in enger Abstimmung mit FASB, sodass laut Aussage des IASB in den zentralen Punkten der Leasingbilanzierung Konvergenz zwischen IFRS und US-GAAP erreicht worden ist.
Fazit
Für Anwender sicher unbefriedigend ist, dass im Umkehrschluss die Formulierung bedeutet, dass im Detail Unterschiede zwischen beiden Rechnungslegungssystemen bestehen bleiben. IFRS 16 tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die nach dem 01.01.2019 beginnen, eine vorzeitige Anwendung ist gestattet für Unternehmen, die IFRS 15 anwenden.
(IASB, PM vom 13.01.2016/ Sebastian Boochs / Viola C. Didier)