Mit der Überarbeitung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte wird der Umfang der länderübergreifenden Angelegenheiten präzisiert, um sicherzustellen, dass Entscheidungen, von denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in mehreren Mitgliedstaaten erheblich betroffen sind, die Verpflichtung zur Unterrichtung und zur Anhörung eines Betriebsrats nach sich ziehen, ohne dass dies für alltägliche Entscheidungen oder Fragen, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur am Rande berühren, gilt.
Die überarbeiteten Vorschriften stellen auch sicher, dass Informationen nur dann vom Unternehmen zurückgehalten bzw. als vertraulich behandelt werden können, wenn objektive Kriterien erfüllt sind und solange die Gründe bestehen, die diese Einschränkung rechtfertigen.
Die Richtlinie stärkt auch die Bestimmungen in Bezug auf den Zugang zur Justiz und (sofern relevant) zu Verwaltungsverfahren, unter anderem indem gewährleistet wird, dass die Kosten für Betriebsräte in Bezug auf Rechtsvertretung und Teilnahme an Gerichtsverfahren gedeckt werden.
Nächste Schritte
Die Richtlinie wird nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten müssen die Bestimmungen der Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen und sie spätestens drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten anwenden.
Zum Hintergrund
Die Europäischen Betriebsräte sind Gremien für die Unterrichtung und Anhörung, die europäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in multinationalen Unternehmen, die mehr als 1.000 Beschäftigte haben und in mindestens zwei Ländern der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätig sind, vertreten.
Am 24.01.2024 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte und die wirksame Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung vorgelegt. Ziel dieses Vorschlags war es, die Mängel im bestehenden Rechtsakt über Europäische Betriebsräte zu beheben, um die Wirksamkeit des Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf länderübergreifender Ebene zu verbessern.
Der Rat hat sein Mandat für Verhandlungen mit dem Parlament am 20.06.2024 festgelegt. Die Verhandlungen haben am 06.02.2025 begonnen und wurden am 21.05.2025 abgeschlossen. Das Europäische Parlament nahm die Richtlinie am 09.10.2025 an.

