27.08.2020

Rechtsboard

Neuer Rechtsrahmen für Grüne Finanzierungen

Seit vor über zehn Jahren die ersten Grünen Anleihen erschienen, hat sich der Markt für dieses Finanzierungsprodukt rasant entwickelt. Das weltweite Emissionsvolumen für das Jahr 2020 wird auf über 250 Mrd. Euro geschätzt, davon mehr als die Hälfte von europäischen Emittenten. Die Attraktivität des Segments zieht freilich zunehmend Trittbrettfahrer an. Nicht immer ist ganz klar, welche ökologischen Ziele mit dem geliehenen Geld eigentlich verfolgt werden sollen und wie sichergestellt ist, dass die Mittel auch tatsächlich zum angegebenen Zweck eingesetzt werden. Bisher fehlt es nämlich an einem verbindlichen Regelwerk, nach dem Grüne Anleihen zuverlässig von gewöhnlichen Emissionen unterschieden werden können. Zwar gibt es Standards von Marktorganisationen wie etwa die Green Bond Principles der International Capital Market Association; eine effektive Kontrolle des Mitteleinsatzes findet aber praktisch kaum statt.

Neuer Rechtsrahmen für Grüne Finanzierungen

RA Dr. Hendrik Haag
Partner, Hengeler Mueller, Frankfurt

Im den Markt für nachhaltige Finanzierungen verlässlicher und transparenter zu machen, hat sich die EU des Themas angenommen und die Aufstellung eines Rechtsrahmens in die Wege geleitet. Am 18.06.2020 hat das Europäische Parlament eine sogenannte Taxonomie-Verordnung verabschiedet, in der insgesamt sechs Nachhaltigkeitsziele definiert werden, zu deren Förderung die aufgenommenen Gelder eingesetzt werden können. Während der klassische Green Bond vor allem den Klimaschutz im Auge hat, nennt die Verordnung als förderungswürdige Ziele außerdem noch die Anpassung an den Klimawandel, den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Abfallvermeidung und Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung von Umweltverschmutzung und den Schutz gesunder Ökosysteme. Für die Anwendung im Einzelfall werden nun für die einzelnen Nachhaltigkeitsziele technische Evaluierungskriterien entwickelt, an denen die positiven Effekte bestimmter Maßnahmen gemessen werden können. Die Kriterien für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel werden den Anfang machen und sollen bis Jahresende vorliegen. Dabei steckt der Teufel oft im Detail. So war zwischen den Mitgliedstaaten zunächst heftig umstritten, wie die Kernenergie zu behandeln ist. Obwohl unzweifelhaft klimafreundlich, hat diese Form der Stromerzeugung andere Nachteile wie das Sicherheitsrisiko und die Behandlung des nuklearen Abfalls. Im Rahmen einer politischen Einigung wurde dann entschieden, die Atomkraft als zulässige Übergangstechnologie jedenfalls nicht von vorherein aus dem Kreis der förderungswürdigen Investitionen auszuschließen. Zwar sind die Renditeunterschiede zwischen herkömmlichen und nachhaltigen Finanzierungen bisher sehr gering. Das wird aber nicht so bleiben. Immer mehr große Anleger kündigen an, sich aus ihren Investitionen in Unternehmen mit klimaschädlichem Geschäftsmodell zurückziehen zu wollen. Das wird über kurz oder lang zu steigenden Finanzierungskosten für solche Schuldner führen. Damit wird sich der Trend zu nachhaltigem Finanzieren als äußerst wirkungsvoller Hebel für den Umbau der Weltwirtschaft zu umweltfreundlicheren Produktionsmethoden erweisen und ist schneller umzusetzen und weitaus mächtiger als jede zwischenstaatliche Übereinkunft. 


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