07.03.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neuer Kompass zur IT-Verschlüsselung

Beitrag mit Bild

©your123/fotolia.com

Der Einsatz von Verschlüsselungslösungen, zum Beispiel für E-Mails und Datenträger ist ein wichtiger Faktor, um die IT-Sicherheit von Unternehmen zu erhöhen und Gefahren durch Angriffe zu minimieren. Deshalb hat das BMWi nun einen Kompass zur IT-Verschlüsselung als Orientierungshilfe für Unternehmen erstellt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine Studie vorgestellt, nach der rund ein Viertel der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland noch keine Verschlüsselungslösungen für E-Mail oder Datenträger einsetzen, obwohl die erforderlichen Lösungen vorhanden sind. Während Großunternehmen zu über 90 % Verschlüsselungslösungen einsetzen, ist dies lediglich bei rund drei Vierteln der KMU der Fall, zeigt eine aktuelle Studie, die vom Auftragnehmer Goldmedia GmbH zusammen mit dem Institut für Internet-Sicherheit – if(is) und dem Institut für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie, IRNIK, erstellt wurde.

Umsetzung scheitert an Bedienbarkeit

Obwohl die erforderlichen Lösungen alle auf dem Tisch zu liegen scheinen, kommt der flächendeckende Einsatz nicht recht voran. „Informationen in einer unverschlüsselten E-Mail sind etwa genauso schlecht geschützt, als würde man sie auf einer Postkarte versenden. Die Notwendigkeit für elektronische Verschlüsselung wird zwar oftmals erkannt, die Umsetzung scheitert jedoch an dem scheinbar hohen Aufwand und der umständlichen Bedienung im Alltag“, erkennt Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries das Problem.

Kompass als Hilfestellung

Das BMWi hat die tieferliegenden Hemmnisse beim Einsatz von Verschlüsselung in einer Studie untersuchen lassen und einen Kompass zur IT-Verschlüsselung als Orientierungshilfe für Unternehmen erstellt. Den Kompass zur IT-Verschlüsselung finden Sie hier.

(BMWi, PM vom 26.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

artefacti/123rf.com


30.05.2025

PKW-Sacheinlage: Vorsteuerabzug trotz falscher Rechnungsadresse

Eine GmbH darf den Vorsteuerabzug für Investitionsgüter wie einen PKW geltend machen, wenn dieser unternehmerisch genutzt wird – selbst bei formalen Unschärfen.

weiterlesen
PKW-Sacheinlage: Vorsteuerabzug trotz falscher Rechnungsadresse

Meldung

Der Betrieb


30.05.2025

EFRAG: Hilfsmittel zum VSME

EFRAG bietet mit dem neuen Unterstützungspaket Tools für KMU, um freiwillige Nachhaltigkeitsberichte nach dem VSME-Standard zu erstellen.

weiterlesen
EFRAG: Hilfsmittel zum VSME

Meldung

Der Betrieb


28.05.2025

Klimaklage gegen RWE gescheitert – OLG Hamm weist Berufung zurück

Trotz grundsätzlicher Offenheit für klimabezogene Haftungsfragen entschied das OLG Hamm mangels konkreter Gefährdung gegen den Kläger.

weiterlesen
Klimaklage gegen RWE gescheitert – OLG Hamm weist Berufung zurück

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank