07.03.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neuer Kompass zur IT-Verschlüsselung

Beitrag mit Bild

©your123/fotolia.com

Der Einsatz von Verschlüsselungslösungen, zum Beispiel für E-Mails und Datenträger ist ein wichtiger Faktor, um die IT-Sicherheit von Unternehmen zu erhöhen und Gefahren durch Angriffe zu minimieren. Deshalb hat das BMWi nun einen Kompass zur IT-Verschlüsselung als Orientierungshilfe für Unternehmen erstellt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine Studie vorgestellt, nach der rund ein Viertel der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland noch keine Verschlüsselungslösungen für E-Mail oder Datenträger einsetzen, obwohl die erforderlichen Lösungen vorhanden sind. Während Großunternehmen zu über 90 % Verschlüsselungslösungen einsetzen, ist dies lediglich bei rund drei Vierteln der KMU der Fall, zeigt eine aktuelle Studie, die vom Auftragnehmer Goldmedia GmbH zusammen mit dem Institut für Internet-Sicherheit – if(is) und dem Institut für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie, IRNIK, erstellt wurde.

Umsetzung scheitert an Bedienbarkeit

Obwohl die erforderlichen Lösungen alle auf dem Tisch zu liegen scheinen, kommt der flächendeckende Einsatz nicht recht voran. „Informationen in einer unverschlüsselten E-Mail sind etwa genauso schlecht geschützt, als würde man sie auf einer Postkarte versenden. Die Notwendigkeit für elektronische Verschlüsselung wird zwar oftmals erkannt, die Umsetzung scheitert jedoch an dem scheinbar hohen Aufwand und der umständlichen Bedienung im Alltag“, erkennt Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries das Problem.

Kompass als Hilfestellung

Das BMWi hat die tieferliegenden Hemmnisse beim Einsatz von Verschlüsselung in einer Studie untersuchen lassen und einen Kompass zur IT-Verschlüsselung als Orientierungshilfe für Unternehmen erstellt. Den Kompass zur IT-Verschlüsselung finden Sie hier.

(BMWi, PM vom 26.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steueboard

Nicola Halmburger


13.08.2026

Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden

Vorläufigkeitsvermerke sollten in der Beratungspraxis nicht ungeprüft hingenommen werden. Sie halten Steuerbescheide in ihrem jeweiligen Umfang offen, ermöglichen spätere Änderungen und hemmen die Festsetzungsfrist.

weiterlesen
Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


13.08.2026

BFH erweitert Steuerbefreiung beim Familienheim

Auch Garten- und Wegeflächen können zusammen mit dem geerbten Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit sein.

weiterlesen
BFH erweitert Steuerbefreiung beim Familienheim

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


13.08.2026

Arbeitskosten: Deutschland bleibt ein teurer Standort

Der Rückgang auf Platz 7 im EU-Vergleich der Arbeitskosten kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass Deutschland ein teurer Unternehmensstandort bleibt.

weiterlesen
Arbeitskosten: Deutschland bleibt ein teurer Standort
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht