10.11.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neuer Fachanwalt für Migrationsrecht

Beitrag mit Bild

Aufgrund der aktuellen Flüchtlingszahlen und der erwarteten Entwicklung hat die Anwaltschaft reagiert und den neuen „Fachanwalt für Migrationsrecht“ beschlossen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat in ihrer gestrigen Satzungsversammlung den Fachanwaltstitel für Migrationsrecht beschlossen.

Begründet wird die Initiative zum neuen Fachanwaltstitel unter anderem mit den aktuellen Flüchtlingszahlen. Nicht zuletzt daraus ergebe sich aktuell und auch langfristig ein Bedürfnis nach qualifiziertem Rechtsrat. Die derzeit auf diesem Gebiet tätigen Kolleginnen und Kollegen seien dem Ansturm der Neuankömmlinge nicht gewachsen, so die BRAK. Ohne eine sofortige Qualifizierungsoffensive würden eine große Menge Rechtsuchender dauerhaft ohne kompetenten Rechtsrat auskommen müssen.

Umfassende Thematik

Auf asylrechtliche Fragen werde die künftige Fachanwaltschaft jedoch nicht begrenzt werden. Von dem jetzt beschlossenen Katalog der zu erwerbenden theoretischen Kenntnisse würden z.B. auch Fragen zur europäischen und außereuropäischen Arbeitsmigration umfasst.

(BRAK PM vom 09.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


02.03.2026

Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Mit der Aktivrente will die Bundesregierung erfahrene Fachkräfte länger im Berufsleben halten und belohnt das mit einem attraktiven Steuerfreibetrag.

weiterlesen
Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


02.03.2026

Stress-Studie: Gen Z ist doppelt so gestresst wie die Babyboomer

Technologischer Fortschritt und flexible Arbeitsmodelle allein verhindern keine Überlastung. Gerade junge Beschäftigte leiden überdurchschnittlich unter Stress.

weiterlesen
Stress-Studie: Gen Z ist doppelt so gestresst wie die Babyboomer

Steuerboard

Katrin Dorn / Frank Niesmann


02.03.2026

BFH: Modifizierte Trennungstheorie setzt sich durch

Bereits mit Urteil vom 19.09.2012 (IV R 11/12) hatte der IV. Senat des BFH entschieden, dass bei teilentgeltlichen Übertragungen von Wirtschaftsgütern im Rahmen des § 6 Abs. 5 EStG die modifizierte Trennungstheorie anzuwenden sei.

weiterlesen
BFH: Modifizierte Trennungstheorie setzt sich durch
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)