10.11.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neuer Fachanwalt für Migrationsrecht

Beitrag mit Bild

Aufgrund der aktuellen Flüchtlingszahlen und der erwarteten Entwicklung hat die Anwaltschaft reagiert und den neuen „Fachanwalt für Migrationsrecht“ beschlossen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat in ihrer gestrigen Satzungsversammlung den Fachanwaltstitel für Migrationsrecht beschlossen.

Begründet wird die Initiative zum neuen Fachanwaltstitel unter anderem mit den aktuellen Flüchtlingszahlen. Nicht zuletzt daraus ergebe sich aktuell und auch langfristig ein Bedürfnis nach qualifiziertem Rechtsrat. Die derzeit auf diesem Gebiet tätigen Kolleginnen und Kollegen seien dem Ansturm der Neuankömmlinge nicht gewachsen, so die BRAK. Ohne eine sofortige Qualifizierungsoffensive würden eine große Menge Rechtsuchender dauerhaft ohne kompetenten Rechtsrat auskommen müssen.

Umfassende Thematik

Auf asylrechtliche Fragen werde die künftige Fachanwaltschaft jedoch nicht begrenzt werden. Von dem jetzt beschlossenen Katalog der zu erwerbenden theoretischen Kenntnisse würden z.B. auch Fragen zur europäischen und außereuropäischen Arbeitsmigration umfasst.

(BRAK PM vom 09.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


01.12.2025

Geldwäscheprävention: Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

Die Pflicht zur Verdachtsmeldung ist entscheidend im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zählt zu den Hauptpflichten des GwG.

weiterlesen
Geldwäscheprävention: Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

Meldung

© BillionPhotos.com/fotolia.com


01.12.2025

Bilanzkontrolle 2026: Das sind die Schwerpunkte der BaFin

Die BaFin wird in den Lageberichten 2025 schwerpunktmäßig prüfen, wie Unternehmen auf die Folgen von makroökonomischen Veränderungen eingehen.

weiterlesen
Bilanzkontrolle 2026: Das sind die Schwerpunkte der BaFin

Rechtsboard

Nadine Rettenmaier


28.11.2025

Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Mit Urteil vom 11.11.2025 (C-19/23) hat der EuGH Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie (MiLoRL) für nichtig erklärt. Es stellt sich nun die Frage, ob und inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die in Deutschland jüngst beschlossenen Mindestlohnerhöhungen zum 01.01.2026 (13,90 €) und zum 01.01.2027 (14,60 €) hat.

weiterlesen
Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank