10.11.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neuer Fachanwalt für Migrationsrecht

Beitrag mit Bild

Aufgrund der aktuellen Flüchtlingszahlen und der erwarteten Entwicklung hat die Anwaltschaft reagiert und den neuen „Fachanwalt für Migrationsrecht“ beschlossen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat in ihrer gestrigen Satzungsversammlung den Fachanwaltstitel für Migrationsrecht beschlossen.

Begründet wird die Initiative zum neuen Fachanwaltstitel unter anderem mit den aktuellen Flüchtlingszahlen. Nicht zuletzt daraus ergebe sich aktuell und auch langfristig ein Bedürfnis nach qualifiziertem Rechtsrat. Die derzeit auf diesem Gebiet tätigen Kolleginnen und Kollegen seien dem Ansturm der Neuankömmlinge nicht gewachsen, so die BRAK. Ohne eine sofortige Qualifizierungsoffensive würden eine große Menge Rechtsuchender dauerhaft ohne kompetenten Rechtsrat auskommen müssen.

Umfassende Thematik

Auf asylrechtliche Fragen werde die künftige Fachanwaltschaft jedoch nicht begrenzt werden. Von dem jetzt beschlossenen Katalog der zu erwerbenden theoretischen Kenntnisse würden z.B. auch Fragen zur europäischen und außereuropäischen Arbeitsmigration umfasst.

(BRAK PM vom 09.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©lenetsnikolai /fotolia.com


31.03.2026

Studie: Arbeitnehmer täuschen Anwesenheit vor

Eine neue Umfrage zeigt, dass viele Beschäftigte Anwesenheit bewusst inszenieren, weil Unternehmen Präsenz stärker belohnen als tatsächliche Ergebnisse.

weiterlesen
Studie: Arbeitnehmer täuschen Anwesenheit vor

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


31.03.2026

Grünes Licht für EU-Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung

Das EU-Parlament hat neue EU-weite Vorschriften zur Schaffung eines strafrechtlichen Rahmens zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption verabschiedet.

weiterlesen
Grünes Licht für EU-Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung

Steuerboard

Dominik Graf von Armansperg


30.03.2026

Optimierungsvorschläge zum Besteuerungsverfahren in Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen

Bei jedem Erbfall und bei Schenkungen, die zu einer Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerfestsetzung führen können, ist ein entsprechendes Besteuerungsverfahren mit den jeweils zuständigen Finanzbehörden durchzuführen.

weiterlesen
Optimierungsvorschläge zum Besteuerungsverfahren in Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)