13.09.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Neuer Entwurf zur Änderung von IAS 8

Beitrag mit Bild

©adrian_ilie825/fotolia.com

Der IASB hat den Entwurf ED/2017/5 Accounting Policies and Accounting Estimates (Proposed amendments to IAS 8) zur Änderung von IAS 8 ‚Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler‘ veröffentlicht.

Die Änderungsvorschläge für IAS 8 sollen dazu dienen, eine bessere Unterscheidung von Änderungen in Rechnungslegungsmethoden in Abgrenzung zu Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen vorzunehmen. Diese Unterscheidung hat unter anderem die Relevanz, ob eine entsprechende Änderung auch rückwirkend auf die früheste dargestellte Periode im IFRS-Abschluss anzuwenden ist. Änderungen bei rechnungslegungsbezogenen Schätzungen erfordern grundsätzlich keine rückwirkende Änderung.

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird die Änderungsvorschläge für IAS 8 im IASB-Entwurf in seiner 62. Sitzung am 19.10.2017 besprechen. Stellungnahmen zum Entwurf werden vom IASB bis zum 15.01.2018 erbeten.

(DRSC vom 08.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


28.09.2026

Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen

Für steuerfreie Einlagenrückgewähr aus EU-Gesellschaften reicht die ausländische Handelsbilanz als Nachweis grundsätzlich nicht aus.

weiterlesen
Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen

Meldung

© Calado/fotolia.com


28.09.2026

Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Die geplante Verlängerung sachgrundloser Befristungen auf bis zu vier Jahre verschafft Unternehmen mehr Flexibilität, könnte aber Personalentscheidungen hinauszögern.

weiterlesen
Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Meldung

ilixe48/123rf.com


25.09.2026

D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung kann dazu führen, dass Führungskräfte für grob fahrlässig verursachte Schäden voll haften.

weiterlesen
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht