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05.01.2016

Meldung, Steuerrecht

Neuer Basiszins für vereinfachtes Ertragswertverfahren

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Der Basiszins ist für die Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens relevant.

In einem aktuellen BMF-Schreiben wird der Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Absatz 2 BewG bekanntgegeben. 

Gemäß § 203 Absatz 2 BewG gibt das BMF-Schreiben vom 04.01.2016 den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 4. Januar 2016 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 1,10 Prozent errechnet.

(BMF vom 04.01.2016/ Viola C. Didier)


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