• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neuer Basiszins für vereinfachtes Ertragswertverfahren

05.01.2016

Meldung, Steuerrecht

Neuer Basiszins für vereinfachtes Ertragswertverfahren

Beitrag mit Bild

Der Basiszins ist für die Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens relevant.

In einem aktuellen BMF-Schreiben wird der Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Absatz 2 BewG bekanntgegeben. 

Gemäß § 203 Absatz 2 BewG gibt das BMF-Schreiben vom 04.01.2016 den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 4. Januar 2016 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 1,10 Prozent errechnet.

(BMF vom 04.01.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


15.09.2025

Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Trickbetrug am Telefon führt trotz hohem Vermögensverlust nicht zu einer steuerlichen Entlastung, entschied das Finanzgericht Münster.

weiterlesen
Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


15.09.2025

Gemeinnützigkeit entfällt rückwirkend bei Verstoß gegen Vermögensbindung

Einer Stiftung kann die Gemeinnützigkeit rückwirkend aberkannt werden, wenn sie ihre gemeinnützigen Ziele wirtschaftlich nicht mehr erfüllen kann.

weiterlesen
Gemeinnützigkeit entfällt rückwirkend bei Verstoß gegen Vermögensbindung

Rechtsboard

Michaela Massig


12.09.2025

„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

In Erfurt (und Luxemburg) meint man es ernst, wenn es um die Sicherung von Urlaubsansprüchen geht.

weiterlesen
„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank