• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neuer Basiszins für vereinfachtes Ertragswertverfahren

05.01.2016

Meldung, Steuerrecht

Neuer Basiszins für vereinfachtes Ertragswertverfahren

Beitrag mit Bild

Der Basiszins ist für die Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens relevant.

In einem aktuellen BMF-Schreiben wird der Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Absatz 2 BewG bekanntgegeben. 

Gemäß § 203 Absatz 2 BewG gibt das BMF-Schreiben vom 04.01.2016 den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 4. Januar 2016 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 1,10 Prozent errechnet.

(BMF vom 04.01.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jat306/fotolia.com


23.01.2026

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Durch die gezielte Abschaffung von Berichtspflichten sollen sowohl Unternehmen als auch Behörden deutlich entlastet werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


23.01.2026

KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Fachkräfteengpässe treffen KMU besonders stark, insbesondere in Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

weiterlesen
KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Meldung

©domoskanonos/fotolia.com


22.01.2026

BFH zur Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung

Eine Gewerbesteuerpflicht für Stiftungen darf nicht unterstellt werden. Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Schwelle zur gewerblichen Betätigung überschritten wird.

weiterlesen
BFH zur Gewerbesteuerpflicht einer rechtsfähigen Stiftung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)