• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue Vorschläge zum Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen

05.10.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue Vorschläge zum Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen

Beitrag mit Bild

Mit der Veröffentlichung löst die EU ihr Versprechen für mehr Transparenz in Verhandlungen über Handelsabkommen ein.

Die EU-Kommission hat ihre neuen Vorschläge für institutionelle Regelungen und die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten im Rahmen des derzeit verhandelten Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) veröffentlicht.

Das Trade in Services Agreement (TiSA) ist eine sich in Verhandlung befindliche Sammlung von Vereinbarungen in Form eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen 23 Parteien einschließlich der USA und der Europäischen Union. TiSA soll weltweit Dienstleistungen liberalisieren und stärkerem Wettbewerb aussetzen und ist ein Nachfolgeabkommen des General Agreement on Trade in Services der WTO (GATS) aus dem Jahr 1995.

TiSA-Beitritt und Streitbeilegung

Die aktuellen Vorschläge sehen vor, dass Staaten, die nicht zu den 23 Verhandlungspartnern gehören, zu einem späteren Zeitpunkt dem Abkommen beitreten können. Dieser Vorschlag soll in das WTO-Regelwerk integriert werden. Geplant ist außerdem die Festschreibung wirksamer und effizienter Regeln  zur Lösung von Streitigkeiten zwischen Staaten.

Das TiSA-Abkommen soll bis Jahresende abgeschlossen werden.

(EU-Kommission, PM vom 04.10.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)