Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften veröffentlicht.
Der Gesetzentwurf dient insbesondere der Umsetzung der Vorgabe des Koalitionsvertrages: „Wir wollen die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement (z. B. Dorfläden, Kitas, Altersgerechtes Wohnen, Energievorhaben) erleichtern. Für solche Initiativen soll eine geeignete Unternehmensform im Genossenschafts- oder Vereinsrecht zur Verfügung stehen, die unangemessenen Aufwand und Bürokratie vermeidet.“
Gründung einer Genossenschaft bislang zu aufwändig
Hintergrund ist, dass es für kleinere Unternehmen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements, die eine geringe Kapitalausstattung und einen häufig wechselnden Mitgliederbestand haben, in manchen Fällen keine geeignete Rechtsform gibt. Dabei wäre gerade die Genossenschaft für solche Unternehmen eine sehr geeignete Rechtsform. Allerdings gilt bei Kleinstunternehmen die Gründung einer Genossenschaft gegenüber anderen Rechtsformen oft als zu aufwändig und zu teuer.
Prüfungserleichterungen für kleine Genossenschaften
Für ganz kleine unternehmerische Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement den Zugang zur Rechtsform des rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins zu erleichtern. Ferner sollen bürokratische Entlastungen für Genossenschaften, insbesondere Prüfungserleichterungen für kleine Genossenschaften, auch die Rechtsform der Genossenschaft für das bürgerschaftliche Engagement attraktiver machen.
(BMJV, PM vom 14.11.2016/ Viola C. Didier)