Gegenstand von IFRS 17 ist die Abbildung der aus Versicherungsverträgen resultierenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im IFRS-Abschluss. Der Anwendungsbereich des Standards erstreckt sich auf alle aktiven Versicherungs- und Rückversicherungsverträge sowie auf passive Rückversicherungsverträge.
Übergangsvorschrift in IFRS 17
Die aktuelle Ergänzung in IFRS 17 ermöglicht wahlweise eine abweichende Klassifizierung gemäß IFRS 9 Finanzinstrumente (sog. classification overlay) für die Vergleichsperiode(n) im Jahr der erstmaligen Anwendung beider Standards. Dann darf ein bilanzierendes Unternehmen für jeden finanziellen Vermögenswert, für den die Vergleichsperiode nicht auf IFRS 9 angepasst wurde, diejenige Klassifizierung anwenden, welche auf Basis der zum Übergangszeitpunkt vorliegenden Informationen zugrunde gelegt würde.
Erleichterung für IFRS 9-Anwender
Zudem hat der IASB für den Fall, dass ein Unternehmen vor der IFRS 17-Erstanwendung bereits IFRS 9 angewendet hat, eine Erleichterung geschaffen. In diesem Fall dürfen für finanzielle Vermögenswerte, die mit Versicherungsverträgen in Verbindung stehen, die bestehenden Klassifizierungswahlrechte nach IFRS 9 neu ausgeübt werden.