21.12.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Neue Übergangsvorschrift in IFRS 17

Der IASB hat eine Änderung an IFRS 17 Versicherungsverträge veröffentlicht. Damit wird in IFRS 17 eine ergänzende Übergangsvorschrift betreffend die Vergleichszahlen im ersten Berichtsjahr eingefügt.

Beitrag mit Bild

ilixe48/123rf.com

Gegenstand von IFRS 17 ist die Abbildung der aus Versicherungsverträgen resultierenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im IFRS-Abschluss. Der Anwendungsbereich des Standards erstreckt sich auf alle aktiven Versicherungs- und Rückversicherungsverträge sowie auf passive Rückversicherungsverträge.

Übergangsvorschrift in IFRS 17

Die aktuelle Ergänzung in IFRS 17 ermöglicht wahlweise eine abweichende Klassifizierung gemäß IFRS 9 Finanzinstrumente (sog. classification overlay) für die Vergleichsperiode(n) im Jahr der erstmaligen Anwendung beider Standards. Dann darf ein bilanzierendes Unternehmen für jeden finanziellen Vermögenswert, für den die Vergleichsperiode nicht auf IFRS 9 angepasst wurde, diejenige Klassifizierung anwenden, welche auf Basis der zum Übergangszeitpunkt vorliegenden Informationen zugrunde gelegt würde.

Erleichterung für IFRS 9-Anwender

Zudem hat der IASB für den Fall, dass ein Unternehmen vor der IFRS 17-Erstanwendung bereits IFRS 9 angewendet hat, eine Erleichterung geschaffen. In diesem Fall dürfen für finanzielle Vermögenswerte, die mit Versicherungsverträgen in Verbindung stehen, die bestehenden Klassifizierungswahlrechte nach IFRS 9 neu ausgeübt werden.


DRSC vom 10.12.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©kritchanut/fotolia.com


16.07.2026

DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Auch DBA-freigestellte Beteiligungserträge können eine pauschale Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben in Deutschland auslösen.

weiterlesen
DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


16.07.2026

Modernisierung für das Recht der Genossenschaften

Genossenschaften sollen schneller gegründet, digital organisiert und besser vor unseriösen Geschäftsmodellen geschützt werden.

weiterlesen
Modernisierung für das Recht der Genossenschaften

Steueboard

Marc Eberhardt


15.07.2026

BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG

Mit Urteil vom 14.01.2026 (II R 35/23) hat der BFH entschieden, dass der pauschale Zinssatz von 5,5% nach § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG für die Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen auch unter den Bedingungen der Niedrigzinsphase verfassungsgemäß ist.

weiterlesen
BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht