21.12.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Neue Übergangsvorschrift in IFRS 17

Der IASB hat eine Änderung an IFRS 17 Versicherungsverträge veröffentlicht. Damit wird in IFRS 17 eine ergänzende Übergangsvorschrift betreffend die Vergleichszahlen im ersten Berichtsjahr eingefügt.

Beitrag mit Bild

ilixe48/123rf.com

Gegenstand von IFRS 17 ist die Abbildung der aus Versicherungsverträgen resultierenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im IFRS-Abschluss. Der Anwendungsbereich des Standards erstreckt sich auf alle aktiven Versicherungs- und Rückversicherungsverträge sowie auf passive Rückversicherungsverträge.

Übergangsvorschrift in IFRS 17

Die aktuelle Ergänzung in IFRS 17 ermöglicht wahlweise eine abweichende Klassifizierung gemäß IFRS 9 Finanzinstrumente (sog. classification overlay) für die Vergleichsperiode(n) im Jahr der erstmaligen Anwendung beider Standards. Dann darf ein bilanzierendes Unternehmen für jeden finanziellen Vermögenswert, für den die Vergleichsperiode nicht auf IFRS 9 angepasst wurde, diejenige Klassifizierung anwenden, welche auf Basis der zum Übergangszeitpunkt vorliegenden Informationen zugrunde gelegt würde.

Erleichterung für IFRS 9-Anwender

Zudem hat der IASB für den Fall, dass ein Unternehmen vor der IFRS 17-Erstanwendung bereits IFRS 9 angewendet hat, eine Erleichterung geschaffen. In diesem Fall dürfen für finanzielle Vermögenswerte, die mit Versicherungsverträgen in Verbindung stehen, die bestehenden Klassifizierungswahlrechte nach IFRS 9 neu ausgeübt werden.


DRSC vom 10.12.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

nosua/123rf.com


21.11.2025

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die zu niedrigen Sammelquoten und die wachsende Umweltbelastung durch falsch entsorgte Altgeräte.

weiterlesen
Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


21.11.2025

Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Das OLG Koblenz entschied, dass eine Abhilfeklage nach dem VDuG ausschließlich gegen das Unternehmen, nicht aber gegen dessen Geschäftsführer persönlich zulässig ist.

weiterlesen
Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


21.11.2025

Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Versicherungsschutz besteht nur, wenn die im Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

weiterlesen
Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank