• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue Transparenz bei der steuerlich geförderten Altersvorsorge

12.12.2016

Meldung, Steuerrecht

Neue Transparenz bei der steuerlich geförderten Altersvorsorge

Beitrag mit Bild

Die private Altersvorsorge wird immer wichtiger. Der Staat fördert daher zertifizierte Altersvorsorgeverträge steuerlich.

Verbraucher können sich künftig vor Abschluss eines Riester- oder Basisrentenvertrages besser über das Preis-Leistungs-Verhältnis der zertifizierten Produkte informieren. Denn alle Anbieter müssen ab 1. Januar 2017 ein neues Produktinformationsblatt erstellen.

Das neue Produktinformationsblatt (PIB) ist so konzipiert, dass ein Vergleich verschiedener Produkte problemlos möglich ist. Es ist nämlich für alle genau und einheitlich vorgegeben, welche Informationen über das Produkt wo und wie zu platzieren sind. Insbesondere wird eine detaillierte Übersicht über die Kostenstruktur von den Anbietern verlangt.

Vergleichbarkeit der Chancen und Risiken

Erstmals kann ein Verbraucher auch erkennen, wie chancen- und risikoreich das von ihm gewählte Produkt ist. Eine neutrale Stelle, die Produktinformationsstelle Altersvorsorge in Kaiserslautern, ordnet alle Produkte einer sog. Chancen-Risiko-Klasse zu. Diese ist dann von den Anbietern auf den PIB anzugeben. Anbieter müssen auch angeben, wie hoch die Effektivkosten ihres Produktes sind. Bei der Berechnung der Effektivkosten werden renditemindernde Größen berücksichtigt, die sich auf die Höhe des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase auswirken.

Muster-PIB im Internet auffindbar

Es wird sowohl ein individuelles PIB als auch ein PIB für einen Musterkunden geben. Das individuelle PIB ist auf die persönlichen Kundendaten zugeschnitten und enthält alle relevanten Informationen des Produkts, insbesondere zu Leistungen, Kosten, Chancen und Risiken. Mit dem Muster-PIB kann sich der Verbraucher schon vor Vertragsabschluss über die auf dem Markt angebotenen Produkte informieren. Dadurch, dass alle Anbieter das Muster-PIB auf den Daten des gleichen „Muster-Kunden“ erstellen müssen, kann man die angebotenen Produkte bereits vergleichen, ohne dass dafür die Angabe von Kundendaten erforderlich ist. Diese Muster-PIBs müssen von den Anbietern im Internet bereitgestellt werden, und zwar auf allen Internetseiten, auf denen sie die Produkte bewerben.

(BMF, PM vom 12.12.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©maho/fotolia.com


15.05.2026

Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Ohne Fahrtenbuch können Fahrten zum eigenen Büro für Selbstständige steuerlich nachteilig werden, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil.

weiterlesen
Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Meldung

©reichdernatur/fotolia.com


15.05.2026

Dienstreise mit Privat-Pkw: BFH bremst Werbungskostenabzug aus

Das Urteil zeigt, dass berufliche Fahrten allein noch keinen Werbungskostenabzug garantieren. Entscheidend ist auch, warum bestimmte Kosten entstehen.

weiterlesen
Dienstreise mit Privat-Pkw: BFH bremst Werbungskostenabzug aus

Steuerboard

Lisa Fiedler


14.05.2026

Volatilität von Kryptowerten – steuerliche Chancen und Fallstricke im Rahmen der Vermögensnachfolge

Kryptowerte wie Bitcoin haben sich in den vergangenen Jahren von einem spekulativen Nischenphänomen zu einem ernstzunehmenden Bestandteil privater Vermögen entwickelt.

weiterlesen
Volatilität von Kryptowerten – steuerliche Chancen und Fallstricke im Rahmen der Vermögensnachfolge
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht