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13.04.2026

Betriebswirtschaft, Meldung

Neue Schweizer ESG-Pflichten nach Vorbild von CSRD und CSDDD

Die Schweiz will ihre Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten deutlich ausbauen. Der Schweizer Bundesrat orientiert sich dabei eng an den europäischen Vorgaben aus CSRD und CSDDD.

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Die Schweiz will große Unternehmen künftig stärker auf Menschenrechte und Umweltschutz verpflichten, den Mittelstand aber entlasten. Der Bundesrat hat ein neues Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) auf den Weg geberacht. Es ist als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative für nachhaltige Unternehmensführung gedacht, die die Regierung ablehnt.

Aus deutscher Sicht ist der Schritt vor allem deshalb interessant, weil die Schweiz damit einen ähnlichen Balanceakt versucht wie die EU: mehr verbindliche Sorgfaltspflichten, aber weniger Belastung für kleinere Unternehmen.

Orientierung an Europa

Das neue Gesetz soll sich ausdrücklich an internationalen Standards und den jüngsten EU-Entwicklungen orientieren. Für die Schweiz ist das auch eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit. Bern will vermeiden, dass heimische Unternehmen im europäischen Umfeld mit deutlich anderen Regeln arbeiten müssen. Damit folgt die Schweiz einem Kurs, der auch in Deutschland aufmerksam verfolgt werden dürfte. Nachhaltigkeitsregulierung soll wirksam sein, aber nicht zu einem neuen Bürokratieschub für den Mittelstand führen.

Neue Pflichten für große Unternehmen

Künftig sollen alle großen Schweizer Unternehmen Risiken für Menschenrechte und Umwelt systematisch ermitteln und Gegenmaßnahmen treffen. Bislang gelten solche Sorgfaltspflichten nur in sensiblen Bereichen wie Kinderarbeit und Konfliktmineralien. Laut Bundesrat wären rund 30 Großunternehmen direkt betroffen. Kleine und mittlere Unternehmen sollen dagegen nicht unmittelbar unter diese neuen Pflichten fallen.

Berichtspflichten bleiben, aber enger gefasst

Auch an der Nachhaltigkeitsberichterstattung hält die Schweizer Regierung fest. Große Unternehmen sollen weiterhin über Risiken und Maßnahmen in den Bereichen Umwelt, Soziales, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung berichten. Neu wäre allerdings, dass nur noch große Unternehmen erfasst werden. Damit würde sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen von derzeit rund 200 auf etwa 100 halbieren. Zugleich sollen die Berichte künftig extern geprüft werden.

Streitpunkt Haftung

Besonders heikel ist die Frage der Haftung. Der Schweizer Bundesrat legt dazu zwei Varianten vor. In der ersten würde eine Schweizer Muttergesellschaft haften, wenn sie bei einer ausländischen Tochtergesellschaft ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat und dadurch ein Schaden entsteht. In der zweiten bliebe es bei den allgemeinen Haftungsregeln des bestehenden Obligationenrechts. In beiden Fällen soll vor einem Gerichtsverfahren zunächst ein besonderes Schlichtungsverfahren in der Schweiz stattfinden.

Signal auch für Deutschland

Für deutsche Unternehmen ist das mehr als eine Schweizer Debatte. Viele Konzerne und Zulieferer sind grenzüberschreitend tätig. Je enger sich die Schweiz an europäische Standards anlehnt, desto geringer wird das Risiko neuer regulatorischer Brüche. Der Entwurf zeigt zugleich, wohin sich die Debatte auch in Europa bewegt: weg von breiten Pflichten für viele Unternehmen, hin zu gezielteren Vorgaben für große Akteure. Ob dieser Ansatz politisch trägt, wird sich nun in der Vernehmlassung, einem zentralen Prozess im Schweizer Gesetzgebungsverfahren, zeigen.


Schweizer Bundesrat vom 02.04.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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