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29.12.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue Richtlinie zur Beratungsförderung von KMU

Ab dem 01.01.2023 kann die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen zu allen Fragen der Unternehmensführung durch Zuschüsse gefördert werden. Dies regelt die neue Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen.

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© apops/fotolia.com

„Mittelständische Unternehmen sind besonders von den vielfältigen Änderungen unternehmerischer Rahmenbedingungen betroffen. Wir lassen sie nicht alleine“, erklärt der Beauftrage für den Mittelstand und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Michael Kellner. „Mit der neuen Förderung von Unternehmensberatungen für KMU können Zuschüsse für die Einholung professioneller Beratung zu allen Fragen der Unternehmensführung gewährt werden. Das ist eine Chance, die eigene Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.“

Stärkung für KMU durch Beratungsförderung

Die Förderung wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen, können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Weitere Informationen und Antragsmöglichkeit finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.


BMK vom 28.12.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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