Die novellierte Fassung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung tritt am 01.08.2015 mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres in Kraft. Damit werden die vier Ausbildungsberufe – Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Patentanwaltsfachangestellte – modernisiert und den aktuellen Anforderungen der Berufswelt angepasst.
Inhaltlich hervorzuheben ist insbesondere, dass jetzt im Rahmen der betrieblichen Ausbildung mehr Wert auf die Mandanten- oder Beteiligtenbetreuung gelegt wird. Neu ist auch die Vermittlung von Kenntnissen im elektronischen Rechtsverkehr sowie der Grundzüge des Wirtschaftsrechts. Dem zunehmenden grenzüberschreitenden Rechtsverkehr wird dadurch Rechnung getragen, dass den Auszubildenden Grundzüge des Europarechts und der englischen Sprache vermittelt werden.
Geänderte Prüfungsanforderungen zur Sicherung der Qualität
Wesentliche Neuerung für die Berufsschulen wird sein, dass ab dem 01.08.2015 nicht mehr wie gewohnt „Fächer“ unterrichtet werden, sondern den Auszubildenden im Rahmen von Lernfeldern ein gesamter Handlungsbereich vermittelt werden soll. Entsprechend ändern sich die Prüfungsanforderungen. Die Zwischenprüfung wird am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres nur die Bereiche Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung zum Gegenstand haben. Die Abschlussprüfung erfolgt in den neuen Prüfungsbereichen Geschäfts- und Leistungsprozesse, Mandantenbetreuung, Rechtsanwendung, Vergütung und Kosten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Hierbei wird der Bereich Mandantenbetreuung in einem fallbezogenes Fachgespräch mit der Dauer von höchstens 15 Minuten unter Berücksichtigung der Kenntnisse der englischen Sprache geprüft werden.
(BRAK / Viola C. Didier)