• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue ReNoPat-Ausbildung soll für hochqualifizierte Fachkräfte sorgen

31.07.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue ReNoPat-Ausbildung soll für hochqualifizierte Fachkräfte sorgen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die novellierte Fassung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung tritt am 01.08.2015 mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres in Kraft. Damit werden die vier Ausbildungsberufe – Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Patentanwaltsfachangestellte – modernisiert und den aktuellen Anforderungen der Berufswelt angepasst.

Inhaltlich hervorzuheben ist insbesondere, dass jetzt im Rahmen der betrieblichen Ausbildung mehr Wert auf die Mandanten- oder Beteiligtenbetreuung gelegt wird. Neu ist auch die Vermittlung von Kenntnissen im elektronischen Rechtsverkehr sowie der Grundzüge des Wirtschaftsrechts. Dem zunehmenden grenzüberschreitenden Rechtsverkehr wird dadurch Rechnung getragen, dass den Auszubildenden Grundzüge des Europarechts und der englischen Sprache vermittelt werden.

Geänderte Prüfungsanforderungen zur Sicherung der Qualität

Wesentliche Neuerung für die Berufsschulen wird sein, dass ab dem 01.08.2015 nicht mehr wie gewohnt „Fächer“ unterrichtet werden, sondern den Auszubildenden im Rahmen von Lernfeldern ein gesamter Handlungsbereich vermittelt werden soll. Entsprechend ändern sich die Prüfungsanforderungen. Die Zwischenprüfung wird am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres nur die Bereiche Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung zum Gegenstand haben. Die Abschlussprüfung erfolgt in den neuen Prüfungsbereichen Geschäfts- und Leistungsprozesse, Mandantenbetreuung, Rechtsanwendung, Vergütung und Kosten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Hierbei wird der Bereich Mandantenbetreuung in einem fallbezogenes Fachgespräch mit der Dauer von höchstens 15 Minuten unter Berücksichtigung der Kenntnisse der englischen Sprache geprüft werden.

(BRAK / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©kritchanut/fotolia.com


16.07.2026

DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Auch DBA-freigestellte Beteiligungserträge können eine pauschale Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben in Deutschland auslösen.

weiterlesen
DBA-Freistellung schützt nicht vor Hinzurechnung

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


16.07.2026

Modernisierung für das Recht der Genossenschaften

Genossenschaften sollen schneller gegründet, digital organisiert und besser vor unseriösen Geschäftsmodellen geschützt werden.

weiterlesen
Modernisierung für das Recht der Genossenschaften

Steueboard

Marc Eberhardt


15.07.2026

BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG

Mit Urteil vom 14.01.2026 (II R 35/23) hat der BFH entschieden, dass der pauschale Zinssatz von 5,5% nach § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG für die Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen auch unter den Bedingungen der Niedrigzinsphase verfassungsgemäß ist.

weiterlesen
BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht