• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue Regelungen zum Insolvenzverfahren beschlossen

02.05.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue Regelungen zum Insolvenzverfahren beschlossen

Beitrag mit Bild

© Isleif Heidrikson/fotolia.com

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2015/848 über Insolvenzverfahren (18/10823) angenommen. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz.

Die EU-Verordnung über Insolvenzverfahren wurde neu gefasst und wird ab 26. Juni 2017 allgemein und unmittelbar gelten. Einer Umsetzung in das deutsche Recht bedarf es gemäß Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU nicht, wie die Regierung erläutert. Einige Verordnungsbestimmungen ließen sich jedoch nur dann sinnvoll und praxisgerecht in Deutschland anwenden, wenn sie mit dem deutschen Verfahrensrecht verzahnt werden. So bringe die Neufassung gegenüber der bisherigen Fassung eine Vielzahl von Änderungen und Neuerungen mit sich, sodass das geltende Recht geändert werden müsse, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Verzahnung von EU- und deutschem Recht

Dies betrifft vor allem Bestimmungen zu den in der Neufassung erstmals vorgesehenen Rechtsbehelfen und gerichtlichen Entscheidungen, zur örtlichen Zuständigkeit bei sogenannten Annexklagen, zu verfahrensrechtlichen Einzelheiten der „synthetischen“ Abwicklung von Sekundärinsolvenzverfahren und zu Einzelfragen bei der Bewältigung der Insolvenz der Mitglieder von Unternehmensgruppen. Die Änderungen wurden darüber hinaus zum Anlass genommen, um Korrekturen in der Insolvenzordnung vorzunehmen, die etwa den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung sowie redaktionelle Änderungen betreffen.

(Deutscher Bundestag, PM vom 27.04.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

anutaray/123RF.com


06.12.2023

Nachhaltige Produkte sollen zur Norm in der EU werden

Die neue Ökodesign-Verordnung soll sicherstellen, dass Produkte auf dem EU-Markt energieeffizienter, langlebiger, reparierbar und recyclingfähiger werden.

weiterlesen
Nachhaltige Produkte sollen zur Norm in der EU werden

Steuerboard

Doris Pöhlmann/Florian Nier


06.12.2023

Grundsteuer: Verfassungsmäßigkeit des neuen Grundsteuermodells

Das BVerfG hatte mit Urteil vom 10.04.2018 die Unvereinbarkeit des bestehenden Grundsteuersystems mit dem Grundgesetz festgestellt. In der Folge gelten die für die Ermittlung der Grundsteuer verwendeten Einheitswerte nur noch bis zum 31.12.2024. Der Gesetzgeber hat daraufhin das Grundsteuer- und Bewertungsrecht neu gefasst und eine Öffnungsklausel in das Grundgesetz eingefügt, die den Bundesländern eigene länderspezifische Grundsteuergesetze ermöglicht. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben aufgrund der Öffnungsklausel eigene landesrechtliche Regelungen getroffen.

weiterlesen
Grundsteuer: Verfassungsmäßigkeit des neuen Grundsteuermodells

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


06.12.2023

Bundesregierung äußert sich zur Erbschaftsteuer

Die festgesetzte Erbschaftsteuer im Jahr 2021 betrug 6,3 Milliarden Euro in ganz Deutschland; es waren 52 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt worden.

weiterlesen
Bundesregierung äußert sich zur Erbschaftsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank