• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue Regelungen zum Insolvenzverfahren beschlossen

02.05.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue Regelungen zum Insolvenzverfahren beschlossen

Beitrag mit Bild

© Isleif Heidrikson/fotolia.com

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2015/848 über Insolvenzverfahren (18/10823) angenommen. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz.

Die EU-Verordnung über Insolvenzverfahren wurde neu gefasst und wird ab 26. Juni 2017 allgemein und unmittelbar gelten. Einer Umsetzung in das deutsche Recht bedarf es gemäß Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU nicht, wie die Regierung erläutert. Einige Verordnungsbestimmungen ließen sich jedoch nur dann sinnvoll und praxisgerecht in Deutschland anwenden, wenn sie mit dem deutschen Verfahrensrecht verzahnt werden. So bringe die Neufassung gegenüber der bisherigen Fassung eine Vielzahl von Änderungen und Neuerungen mit sich, sodass das geltende Recht geändert werden müsse, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Verzahnung von EU- und deutschem Recht

Dies betrifft vor allem Bestimmungen zu den in der Neufassung erstmals vorgesehenen Rechtsbehelfen und gerichtlichen Entscheidungen, zur örtlichen Zuständigkeit bei sogenannten Annexklagen, zu verfahrensrechtlichen Einzelheiten der „synthetischen“ Abwicklung von Sekundärinsolvenzverfahren und zu Einzelfragen bei der Bewältigung der Insolvenz der Mitglieder von Unternehmensgruppen. Die Änderungen wurden darüber hinaus zum Anlass genommen, um Korrekturen in der Insolvenzordnung vorzunehmen, die etwa den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung sowie redaktionelle Änderungen betreffen.

(Deutscher Bundestag, PM vom 27.04.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

manitator/123rf.com


11.03.2025

Zu spät, zu unklar: Kritik an Prüfleitlinien zum Einwegkunststofffondsgesetz

Die Prüfleitlinien des Umweltbundesamts kommen zu spät und enthalten unnötige bürokratische Hürden, kritisieren WPK und BStBK und setzen sich für praxistauglichere Regelungen ein.

weiterlesen
Zu spät, zu unklar: Kritik an Prüfleitlinien zum Einwegkunststofffondsgesetz

Meldung

©estations/fotolia.com


10.03.2025

Geringere Umweltprämie – Wer haftet bei verspäteter Lieferung?

Das Amtsgericht München stellte klar, dass Kunden bei verspäteter Fahrzeuglieferung Schadensersatz wegen geringerer Umweltprämie verlangen können.

weiterlesen
Geringere Umweltprämie – Wer haftet bei verspäteter Lieferung?

Podcast

FACHFRAGEN Podcast


10.03.2025

Fachfragen: Die Rolle des Aufsichtsrats bei der Entwicklung zu mehr Nachhaltigkeit

Das Thema Nachhaltigkeit wird von vielen Aufsichtsräten nach wie vor nur oberflächlich bearbeitet. Warum dies fatale Konsequenzen für die Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Deutschland hat – und vor allem wie dies geändert werden kann, besprechen wir mit Prof. Dr. Christian Kroll.

weiterlesen
Fachfragen: Die Rolle des Aufsichtsrats bei der Entwicklung zu mehr Nachhaltigkeit

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank