• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue Regelungen zum Insolvenzverfahren beschlossen

02.05.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue Regelungen zum Insolvenzverfahren beschlossen

Beitrag mit Bild

© Isleif Heidrikson/fotolia.com

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2015/848 über Insolvenzverfahren (18/10823) angenommen. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz.

Die EU-Verordnung über Insolvenzverfahren wurde neu gefasst und wird ab 26. Juni 2017 allgemein und unmittelbar gelten. Einer Umsetzung in das deutsche Recht bedarf es gemäß Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU nicht, wie die Regierung erläutert. Einige Verordnungsbestimmungen ließen sich jedoch nur dann sinnvoll und praxisgerecht in Deutschland anwenden, wenn sie mit dem deutschen Verfahrensrecht verzahnt werden. So bringe die Neufassung gegenüber der bisherigen Fassung eine Vielzahl von Änderungen und Neuerungen mit sich, sodass das geltende Recht geändert werden müsse, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Verzahnung von EU- und deutschem Recht

Dies betrifft vor allem Bestimmungen zu den in der Neufassung erstmals vorgesehenen Rechtsbehelfen und gerichtlichen Entscheidungen, zur örtlichen Zuständigkeit bei sogenannten Annexklagen, zu verfahrensrechtlichen Einzelheiten der „synthetischen“ Abwicklung von Sekundärinsolvenzverfahren und zu Einzelfragen bei der Bewältigung der Insolvenz der Mitglieder von Unternehmensgruppen. Die Änderungen wurden darüber hinaus zum Anlass genommen, um Korrekturen in der Insolvenzordnung vorzunehmen, die etwa den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung sowie redaktionelle Änderungen betreffen.

(Deutscher Bundestag, PM vom 27.04.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


17.09.2026

BFH erleichtert Nutzung des Gesellschaftspostfachs

Beim Gesellschaftspostfach dürfen Unterzeichner und Versender verschieden sein, wenn beide die Gesellschaft wirksam vertreten dürfen.

weiterlesen
BFH erleichtert Nutzung des Gesellschaftspostfachs

Meldung

©psdesign1/fotolia.com


16.09.2026

Euronext sieht Fortschritte bei Klima und Governance

Laut Euronext verbessern Unternehmen ihre ESG-Leistung, während vereinfachte EU-Regeln die Nachhaltigkeitsberichterstattung neu ausrichten.

weiterlesen
Euronext sieht Fortschritte bei Klima und Governance

Steuerboard

Stefan Skulesch


16.09.2026

Landwirtschaftliches Vermögen im Erbschaftsteuerrecht – Warum die tatsächliche Nutzung entscheidend ist

Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft. Damit land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei einem Generationenwechsel nicht durch die Erbschaftsteuer in ihrer Fortführung gefährdet werden, privilegiert der Gesetzgeber den Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.

weiterlesen
Landwirtschaftliches Vermögen im Erbschaftsteuerrecht – Warum die tatsächliche Nutzung entscheidend ist
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht