• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Neue Regelungen zum Insolvenzverfahren beschlossen

02.05.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue Regelungen zum Insolvenzverfahren beschlossen

Beitrag mit Bild

© Isleif Heidrikson/fotolia.com

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2015/848 über Insolvenzverfahren (18/10823) angenommen. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz.

Die EU-Verordnung über Insolvenzverfahren wurde neu gefasst und wird ab 26. Juni 2017 allgemein und unmittelbar gelten. Einer Umsetzung in das deutsche Recht bedarf es gemäß Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU nicht, wie die Regierung erläutert. Einige Verordnungsbestimmungen ließen sich jedoch nur dann sinnvoll und praxisgerecht in Deutschland anwenden, wenn sie mit dem deutschen Verfahrensrecht verzahnt werden. So bringe die Neufassung gegenüber der bisherigen Fassung eine Vielzahl von Änderungen und Neuerungen mit sich, sodass das geltende Recht geändert werden müsse, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Verzahnung von EU- und deutschem Recht

Dies betrifft vor allem Bestimmungen zu den in der Neufassung erstmals vorgesehenen Rechtsbehelfen und gerichtlichen Entscheidungen, zur örtlichen Zuständigkeit bei sogenannten Annexklagen, zu verfahrensrechtlichen Einzelheiten der „synthetischen“ Abwicklung von Sekundärinsolvenzverfahren und zu Einzelfragen bei der Bewältigung der Insolvenz der Mitglieder von Unternehmensgruppen. Die Änderungen wurden darüber hinaus zum Anlass genommen, um Korrekturen in der Insolvenzordnung vorzunehmen, die etwa den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung sowie redaktionelle Änderungen betreffen.

(Deutscher Bundestag, PM vom 27.04.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


21.07.2026

Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Die Erbschaftsteuer bleibt politisch und verfassungsrechtlich unter Druck. Neben dem SPD-Konzept „FairErben“ liegt nun auch ein Positionspapier der Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer vom 19.06.2026 zur Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer vor.

weiterlesen
Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


21.07.2026

Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Möchte der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden durch die Zahlung eines Zielbonus zu mehr Leistung motivieren („Management by Objectives“), so wird er typischerweise in einem Rahmenvertrag die generellen Regelungen festhalten. Dies kann entweder im Arbeitsvertrag oder kollektivrechtlich in einer Betriebsvereinbarung geschehen. Dabei geht es häufig um viel Geld. Nicht zuletzt deshalb beschäftigen Bonussysteme immer öfter die Arbeitsgerichte. Dabei geht es in letzter Zeit immer mehr um das Verhältnis von Zielvereinbarungen und Zielvorgaben und um Störfälle im Prozess der Zielfestsetzung und der Messung der Zielerreichung.

weiterlesen
Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


21.07.2026

Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben

Vollzeitbeschäftigte verdienten 2025 mehr, doch regionale und persönliche Gehaltsunterschiede blieben weiterhin deutlich bestehen.

weiterlesen
Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht