10.12.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue Regeln zur Produkthaftung in Kraft

Die am 08.12.2024 in Kraft getretene EU-Produkthaftungsrichtlinie modernisiert und stärkt den Schutz vor Schäden durch fehlerhafte Produkte, umfasst digitale Technologien und Spitzentechnologien, fordert einen EU-Ansprechpartner für Hersteller außerhalb der Union und führt eine zentrale Datenbank zu Produkthaftungsfällen ein.

Beitrag mit Bild

nx123nx/123rf.com

Die neue Produkthaftungsrichtlinie der EU schafft einen soliden Rahmen für Schadensersatzansprüche für durch fehlerhafte Produkte verursachte Schäden und bietet allen Akteuren mehr Rechtssicherheit. Die neuen Vorschriften gelten für alle Produkte, von herkömmlichen Haushaltsgegenständen über digitale Produkte bis hin zu Spitzentechnologien wie Robotern und Smart-Home-Systemen. Sie müssen nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Vorschriften modernisiert und verstärkt

Mit der überarbeiteten Richtlinie wurden die Vorschriften für die Entschädigung von Personenschäden, Sachschäden oder Datenverlusten, die durch unsichere Produkte – von Gartenstühlen bis hin zu modernen Maschinen – verursacht werden, modernisiert und verstärkt. Die Richtlinie gewährleistet sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher faire und berechenbare Vorschriften. Sie trägt auch der wachsenden Zahl von Produkten auf dem Binnenmarkt Rechnung, die außerhalb der Union hergestellt werden. So schreibt sie vor, dass Hersteller immer einen Wirtschaftsbeteiligten in der EU benennen müssen, von dem Geschädigte Schadensersatz verlangen können. Das gilt auch für online vertriebene Produkte.

Neue Datenbank zu Produkthaftungen

Die Kommission wird eine öffentlich zugängliche EU-Datenbank mit Gerichtsurteilen zu Produkthaftungsfällen einrichten, um die Verbraucherinnen und Verbraucher besser über die Anwendung der neuen Vorschriften zu informieren.


EU-Kommission vom 06.12.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


05.02.2025

BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an

Mit dem JStG 2024 wurde der Umfang des an die Finanzbehörden zu übermittelnden Datensatzes der E-Bilanz erweitert; hierzu gibt es nun eine Klarstellung vom BMF.

weiterlesen
BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an

Meldung

©fotomek/fotolia.com


05.02.2025

BGH zu Negativzinsen auf Bankguthaben

Die aktuelle Entscheidung des BGH stärkt die Rechte der Bankkunden und setzt ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz im Finanzsektor.

weiterlesen
BGH zu Negativzinsen auf Bankguthaben

Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com


04.02.2025

Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Unternehmen müssen tatsächliche Emissionsdaten ihrer Lieferanten melden – rund drei Viertel sind dazu nicht oder nur teilweise in der Lage.

weiterlesen
Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank