10.12.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue Regeln zur Produkthaftung in Kraft

Die am 08.12.2024 in Kraft getretene EU-Produkthaftungsrichtlinie modernisiert und stärkt den Schutz vor Schäden durch fehlerhafte Produkte, umfasst digitale Technologien und Spitzentechnologien, fordert einen EU-Ansprechpartner für Hersteller außerhalb der Union und führt eine zentrale Datenbank zu Produkthaftungsfällen ein.

Beitrag mit Bild

nx123nx/123rf.com

Die neue Produkthaftungsrichtlinie der EU schafft einen soliden Rahmen für Schadensersatzansprüche für durch fehlerhafte Produkte verursachte Schäden und bietet allen Akteuren mehr Rechtssicherheit. Die neuen Vorschriften gelten für alle Produkte, von herkömmlichen Haushaltsgegenständen über digitale Produkte bis hin zu Spitzentechnologien wie Robotern und Smart-Home-Systemen. Sie müssen nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Vorschriften modernisiert und verstärkt

Mit der überarbeiteten Richtlinie wurden die Vorschriften für die Entschädigung von Personenschäden, Sachschäden oder Datenverlusten, die durch unsichere Produkte – von Gartenstühlen bis hin zu modernen Maschinen – verursacht werden, modernisiert und verstärkt. Die Richtlinie gewährleistet sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher faire und berechenbare Vorschriften. Sie trägt auch der wachsenden Zahl von Produkten auf dem Binnenmarkt Rechnung, die außerhalb der Union hergestellt werden. So schreibt sie vor, dass Hersteller immer einen Wirtschaftsbeteiligten in der EU benennen müssen, von dem Geschädigte Schadensersatz verlangen können. Das gilt auch für online vertriebene Produkte.

Neue Datenbank zu Produkthaftungen

Die Kommission wird eine öffentlich zugängliche EU-Datenbank mit Gerichtsurteilen zu Produkthaftungsfällen einrichten, um die Verbraucherinnen und Verbraucher besser über die Anwendung der neuen Vorschriften zu informieren.


EU-Kommission vom 06.12.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Benjamin Onnis, Lena Grebe


04.09.2025

Homeoffice individualvertraglich gestalten

Die Arbeit im „Homeoffice“ ist inzwischen ein fester Bestandteil des Arbeitsalltags der meisten Unternehmen. Der Begriff selbst ist gesetzlich nicht definiert, sodass in der Vertragsgestaltung bisweilen zahlreiche individuelle Modelle und Regelungen existieren.

weiterlesen
Homeoffice individualvertraglich gestalten

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


04.09.2025

BFH: Kein Gebührenmultiplikator bei Gemeinschaftsanträgen

Der BFH hat klargestellt, dass das Finanzamt gegenüber mehreren Antragstellern nur eine Gebühr für eine gleichlautende verbindliche Auskunft erheben darf.

weiterlesen
BFH: Kein Gebührenmultiplikator bei Gemeinschaftsanträgen

Meldung

adiruch/123rf.com


04.09.2025

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur CSRD-Richtlinie

Die Bundesregierung setzt die CSRD-Richtlinie eins zu eins um, aber mit Blick auf mögliche Vereinfachungen. Unternehmen sollen nicht durch übermäßige Bürokratie belastet werden.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur CSRD-Richtlinie

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank