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24.12.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Neue Regeln vereinfachen EU-weites Crowdfunding

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Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten haben sich vorläufig auf gemeinsame europäische Regeln für das Crowdfunding verständigt. Crowdfunding verbessert den Zugang zu Finanzmitteln insbesondere für Start-ups und andere Kleinunternehmen. Die Kommission hatte den Vorschlag 2018 als wichtigen Baustein der Kapitalmarktunion vorgelegt.

Über Crowdfunding kann ein Start-up sein Projekt auf einer Online-Plattform präsentieren und um Unterstützung in Form eines Darlehens („Peer-to-Peer-Kredite“) oder in Form von Eigenkapital bitten. Anleger erhalten eine finanzielle Rendite für ihre Investitionen.

Crowdfunding ist in der EU unterentwickelt

Derzeit ist es für viele Plattformen schwierig, in andere EU-Länder zu expandieren. Daher ist Crowdfunding in der EU im Vergleich zu anderen großen Volkswirtschaften der Welt unterentwickelt und der EU-Markt ist zersplittert. Eine der größten Hürden ist das Fehlen gemeinsamer EU-weiter Vorschriften. Dies führt zu erheblichen Befolgungs- und Betriebskosten und verhindert, dass Crowdfunding-Plattformen grenzüberschreitend expandieren.

Einheitliches Regelwerk für Plattformen

Mit der aktuellen Einigung wird es für Crowdfunding-Plattformen einfacher, ihre Dienstleistungen EU-weit anzubieten und den Zugang zu dieser innovativen Finanzierungsform für Unternehmen mit Finanzierungsbedarf zu verbessern. Nach ihrer endgültigen Verabschiedung durch das Europäische Parlament und den Rat wird die vorgeschlagene Verordnung dafür sorgen, dass die Plattformen auf der Grundlage eines einheitlichen Regelwerks in der EU arbeiten können. Anleger auf  solchen Plattformen werden durch klare Regeln für die Offenlegung von Informationen, für die Governance und für das Risikomanagement und durch eine kohärente Beaufsichtigung geschützt.

(EU-Kommission vom 19.12.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


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