Das EU-Parlament hat gestern seine Empfehlungen zur Bekämpfung aggressiver Körperschaftsteuerplanung und Steuerhinterziehung verabschiedet. Die Abgeordneten fordern eine länderbezogene Berichterstattung für grenzüberschreitend tätige Unternehmen und die Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage.
Multinationale Unternehmen sollen ihre Steuern am Ort der Wertschöpfung zahlen. Die Empfehlungen des EU-Parlaments heben hervor, dass der heutzutage übliche Körperschaftsteuerwettbewerb, der aggressive Steuerplanung und Steuerhinterziehung mit sich bringt, schädlich sei. Neben dem Verlust an öffentlichen Einnahmen sei es schlicht unfair, dass große Unternehmen kaum Steuern auf ihre Gewinne entrichten, während KMUs und Bürger die vollen Beträge zahlen müssen.
Länderbezogene Berichterstattung
Das Parlament empfiehlt die Einführung einer verbindlichen länderspezifischen Berichterstattung für multinationale Unternehmen bezüglich ihrer Finanzdaten, Gewinne, entrichteten Steuern und erhaltenen Subventionen. Weiterhin befürwortet es deutliche Definitionen von „wirtschaftlicher Substanz“ und anderer die Steuerschuld bestimmender Elemente.
Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage
Laut der Abgeordneten wird zudem ein gemeinsamer Ansatz darüber benötigt, was bei Steuervorbescheiden und Verrechnungspreisgestaltung erlaubt ist und was nicht. Der beste Weg, dies zu erreichen und Steuervergünstigungen, Unstimmigkeiten zwischen den nationalen Steuersystemen und die meisten Probleme, die zu einer Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlage auf europäischer Ebene führen, abzuschaffen, sei durch eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB), die so schnell wie möglich eingeführt werden sollte, so das Parlament.
(EU-Parlament, PM vom 25.11.2015/ Viola C. Didier)