14.08.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Neue Prüfungsberichtsverordnung erlassen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlassene neue Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung – PrüfbV) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Änderungen betreffen insbesondere folgende neue oder erweiterte Berichtsanforderungen zu folgenden Themen:

 

  • Beseitigung von Mängeln aus vorherigen Prüfungen
  • Technisch-organisatorische Ausstattung
  • Einhaltung von BaFin-Anordnungen
  • Risikomanagement
  • Verwaltungs- und Aufsichtsorgane
  • Strukturen und Berichtswege bezüglich der Tätigkeit der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane
  • Vergütungssysteme
  • Sanierungsplanung
  • Kombinierte Kapitalpuffer-Anforderungen
  • Organkredite
  • Übertragene Kreditrisiken.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass der Prüfungsbericht künftig zusätzlich auch elektronisch bei der BaFin einzureichen ist. Am 04.08.2015 hat die BaFin ergänzend eine Begründung zur PrüfbV veröffentlicht. Die neue PrüfbV ist erstmals auf die Prüfung anzuwenden, die das nach dem 31.12.2014 beginnende Geschäftsjahr betrifft.

(Wirtschaftsprüferkammer (WPK) / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com


17.03.2026

Kündigung wegen Kirchenaustritt

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.

weiterlesen
Kündigung wegen Kirchenaustritt

Steuerboard

Cindy Slominska


16.03.2026

Der BFH konkretisiert die Anforderungen an die Zuordnung von GmbH-Anteilen zum Sonderbetriebsvermögen II

Die steuerliche Einordnung von Kapitalbeteiligungen in das Sonderbetriebsvermögen (SBV) einer Personengesellschaft ist ein klassisches und gleichermaßen komplexes Feld der steuerlichen Beratungspraxis.

weiterlesen
Der BFH konkretisiert die Anforderungen an die Zuordnung von GmbH-Anteilen zum Sonderbetriebsvermögen II

Meldung

©momius/fotolia.com


16.03.2026

Zur Bestimmung des Rechnungsausstellers

Unternehmen müssen u.U. auch für steuerliche Folgen von Abrechnungen einstehen, die durch Dritte in ihrem Namen vorgenommen werden.

weiterlesen
Zur Bestimmung des Rechnungsausstellers
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)