14.08.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Neue Prüfungsberichtsverordnung erlassen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlassene neue Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung – PrüfbV) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Änderungen betreffen insbesondere folgende neue oder erweiterte Berichtsanforderungen zu folgenden Themen:

 

  • Beseitigung von Mängeln aus vorherigen Prüfungen
  • Technisch-organisatorische Ausstattung
  • Einhaltung von BaFin-Anordnungen
  • Risikomanagement
  • Verwaltungs- und Aufsichtsorgane
  • Strukturen und Berichtswege bezüglich der Tätigkeit der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane
  • Vergütungssysteme
  • Sanierungsplanung
  • Kombinierte Kapitalpuffer-Anforderungen
  • Organkredite
  • Übertragene Kreditrisiken.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass der Prüfungsbericht künftig zusätzlich auch elektronisch bei der BaFin einzureichen ist. Am 04.08.2015 hat die BaFin ergänzend eine Begründung zur PrüfbV veröffentlicht. Die neue PrüfbV ist erstmals auf die Prüfung anzuwenden, die das nach dem 31.12.2014 beginnende Geschäftsjahr betrifft.

(Wirtschaftsprüferkammer (WPK) / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Heiko Haller


01.04.2026

„Die Kritik hat Spuren hinterlassen“: Steht die internationale Schiedsgerichtsbarkeit vor einem Wendepunkt?

Schiedsverfahren werden politischer, digitaler und komplexer – Unternehmen müssen ihre Strategie frühzeitig anpassen, rät Dr. Heiko Haller.

weiterlesen
„Die Kritik hat Spuren hinterlassen“: Steht die internationale Schiedsgerichtsbarkeit vor einem Wendepunkt?

Meldung

©Jürgen Fälchle/fotolia.com


01.04.2026

Ehegattensplitting: Was eine Reform unterm Strich bedeutet

Eine Splitting-Reform belastet vor allem Alleinverdiener, bringt aber wohl nur begrenzte Arbeitsmarkteffekte, zeigt eine aktuelle IW-Berechnung.

weiterlesen
Ehegattensplitting: Was eine Reform unterm Strich bedeutet

Meldung

©marteck/fotolia.com


01.04.2026

Bald gemeinsame EU-Vorschriften zu Insolvenzverfahren

Neue EU-Insolvenzregeln sollen Verfahren vereinfachen, Gläubiger stärken und Investitionen im Binnenmarkt fördern.

weiterlesen
Bald gemeinsame EU-Vorschriften zu Insolvenzverfahren
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)