14.08.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Neue Prüfungsberichtsverordnung erlassen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlassene neue Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung – PrüfbV) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Änderungen betreffen insbesondere folgende neue oder erweiterte Berichtsanforderungen zu folgenden Themen:

 

  • Beseitigung von Mängeln aus vorherigen Prüfungen
  • Technisch-organisatorische Ausstattung
  • Einhaltung von BaFin-Anordnungen
  • Risikomanagement
  • Verwaltungs- und Aufsichtsorgane
  • Strukturen und Berichtswege bezüglich der Tätigkeit der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane
  • Vergütungssysteme
  • Sanierungsplanung
  • Kombinierte Kapitalpuffer-Anforderungen
  • Organkredite
  • Übertragene Kreditrisiken.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass der Prüfungsbericht künftig zusätzlich auch elektronisch bei der BaFin einzureichen ist. Am 04.08.2015 hat die BaFin ergänzend eine Begründung zur PrüfbV veröffentlicht. Die neue PrüfbV ist erstmals auf die Prüfung anzuwenden, die das nach dem 31.12.2014 beginnende Geschäftsjahr betrifft.

(Wirtschaftsprüferkammer (WPK) / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Nina Matlok


02.09.2026

Keine gesonderte und einheitliche Feststellung bei der Ein-Personen-Vermögensverwaltungs-KG

Ist an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft im Ergebnis nur eine einzige Person vermögensmäßig beteiligt, stellt sich die Frage, ob für die von ihr erzielten Einkünfte überhaupt ein gesondertes und einheitliches Feststellungsverfahren durchzuführen ist.

weiterlesen
Keine gesonderte und einheitliche Feststellung bei der Ein-Personen-Vermögensverwaltungs-KG

Meldung

©jirsak/123rf.com


01.09.2026

EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Wer mit künftiger Klimaneutralität wirbt, muss gem. EmpCo konkrete, messbare und überprüfbare Maßnahmen zur Zielerreichung belegen.

weiterlesen
EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Meldung

© Calado/fotolia.com


01.09.2026

Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Im Jahr 2025 waren rund 790.000 bzw. 18,5% aller sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen sachgrundlos befristet

weiterlesen
Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht