14.08.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Neue Prüfungsberichtsverordnung erlassen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlassene neue Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung – PrüfbV) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Änderungen betreffen insbesondere folgende neue oder erweiterte Berichtsanforderungen zu folgenden Themen:

 

  • Beseitigung von Mängeln aus vorherigen Prüfungen
  • Technisch-organisatorische Ausstattung
  • Einhaltung von BaFin-Anordnungen
  • Risikomanagement
  • Verwaltungs- und Aufsichtsorgane
  • Strukturen und Berichtswege bezüglich der Tätigkeit der Verwaltungs- und Aufsichtsorgane
  • Vergütungssysteme
  • Sanierungsplanung
  • Kombinierte Kapitalpuffer-Anforderungen
  • Organkredite
  • Übertragene Kreditrisiken.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass der Prüfungsbericht künftig zusätzlich auch elektronisch bei der BaFin einzureichen ist. Am 04.08.2015 hat die BaFin ergänzend eine Begründung zur PrüfbV veröffentlicht. Die neue PrüfbV ist erstmals auf die Prüfung anzuwenden, die das nach dem 31.12.2014 beginnende Geschäftsjahr betrifft.

(Wirtschaftsprüferkammer (WPK) / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


28.08.2026

Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht Rekordwert

Große Erbschaften und Schenkungen ließen die Steuerfestsetzungen 2025 auf einen neuen Rekordwert steigen.

weiterlesen
Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht Rekordwert

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


28.08.2026

Bundesrat will Bundesdatenschutzgesetz ändern

Die Datenschutzaufsicht soll laut Gesetzentwurf effizienter und einheitlicher werden, doch rechtliche Fragen sind noch zu klären.

weiterlesen
Bundesrat will Bundesdatenschutzgesetz ändern

Meldung

©M.Schuppich/fotolia.com


27.08.2026

Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt

Immer mehr Steuerpflichtige nutzen KI und Apps für ihre Steuererklärung und zeigen zugleich großes Interesse an einer automatisch vorausgefüllten Ein-Klick-Lösung.

weiterlesen
Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht